Welche NK nach Wohneinheiten, welche nach qm?

  • Hallo,

    habe beim suchen keinen entsprechenden Thread gefunden, daher ein neuer:

    In meinem Mietvertrag steht wortwörtlich: Als Umlegungsmaßstab für die Nebenkosten gilt als vereinbart das Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen des Hauses.

    In meiner Nebenkostenabrechnung sind nun Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung nach qm abgerechnet, die Kosten für Schornsteinfeger, Kabelanschluß, Hausstrom, Oberflächenentwässerung und Reinigungsmittel nach Wohneinheiten.

    Meine Frage nun: Gibt es Kosten die IMMER nach Wohneinheiten abgerechnet werden oder müssen alle Beträge - wie ja im Mietvertrag vereinbart - nach qm abgerechnet werden?

    Danke im Voraus für hilfreiche Antworten :)

  • Zitat

    Nur Kabelfernsehen kann nach Wohneinheit abgerechnet werden.

    Nach Wohneinheit kann, bei entsprechender Vereinbarung, alles abgerechnet. Mal gestimmte Verordnungen jetzt außer acht gelassen.

  • Hallo ylva,
    Dein grosser Freund hilft auch Dir: [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_nf=3…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    Ich kenne es so:
    "In meinem Mietvertrag steht wortwörtlich: Als Umlegungsmaßstab für die Nebenkosten gilt als vereinbart das Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen des Hauses."
    Trifft zu.

    Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung, Hausstrom, Oberflächenentwässerung und Reinigungsmittel wie oben.

    Kosten für Schornsteinfeger gehören gem HeizkostenVO hierzu,
    Kabelanschluß eigentlich nach WE, kann aber bei Vereinbarung auch nach WFlAnteilen abgerechnet werden. Ich würde diesbezgl. nichts beanstanden.

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