Zeitlich befristeter Mietvertrag - Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf?

  • Hallo alle miteinander!

    Auf der Suche nach der "Lösung" meines Problems, bin ich auf dieses Forum gestossen. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?!

    Folgendes:
    Ich bin Eigentümer eines Hauses, in dem ich zur Zeit noch selbst wohne. Aufgrund meiner Tätigkeit (Öffentlicher Dienst) werde ich für mind. 4 Jahre ins Ausland abgeordnet. Evtl. gibt es danach noch eine Verlängerung, was momentan aber noch überhaupt nicht absehbar ist.

    Für die Zeit meiner Abwesenheit soll das Haus vermietet werden. Die Mieter habe ich auch schon gefunden. Diese haben ein Interesse daran, das Haus langfristig zu mieten. Das ist auch in meinem Interesse, ABER ich benötige eine Option dass ich bei unerwarteter, vorzeitiger Rückkehr mein Eigentum wieder benutzen kann.

    Mein zukünftiger Mieter kam auf die Idee, den Mietvertrag auf 4 Jahre zu befristen und eine Klausel aufzunehmen, dass ich bei vorzeitiger Rückkehr nach Deutschland (also vor Ablauf der 4 Jahre) aufgrund Eigenbedarf kündigen kann. Die Eigentümer-Gemeinschaft "Haus + Grund" -die den Mietvertrag ausfertigen soll- ist der Meinung, dass das nicht möglich ist. Ein zeitlich befristeter Mietvertrag könne nicht vorzeitig beendet werden. Diese Antwort überraschte mich ein wenig, da ich in diversen Foren von einem Sonderkündigungsrecht bei Zeitverträgen las. Nun bin ich etwas verwirrt!

    Hat jemand eine Idee, wie wir die Sache "wasserdicht" abschließen können?!

    Für Hinweise wäre ich sehr dankbar! Besten Dank im Voraus!!!

    Viele Grüße!
    Jürgen


  • Mein zukünftiger Mieter kam auf die Idee, den Mietvertrag auf 4 Jahre zu befristen und eine Klausel aufzunehmen, dass ich bei vorzeitiger Rückkehr nach Deutschland (also vor Ablauf der 4 Jahre) aufgrund Eigenbedarf kündigen kann.

    Dann schließen Sie doch gleich einen unbefristeten Mietvertrag ab.

    Versteh ich nicht:

    Sie wollen einerseits eine Befristung des Mietverhältnisses festschreiben und gleichzeitig eine Möglichkeit, genau diese Befristung wieder auszuhebeln, schaffen.

  • haus und grund hat recht, so geht es nicht. befristung schießt grundsätzlich ordentliche kündigungen aus. kündigung wegen eigenbedarf ist nie ein sonderkündigungsrecht.

    ein zeitmietvertrag, lässt lediglich die verlängerung zu falls sich der grund zeitlich nach hinten verschiebt, vielleicht ist dies eine option für die vertragsgestaltung (§575 Abs. 3 BGB).

    eine andere möglichkeit wäre einen unbefristeten mietvertrag abzuschließen und diesen mit einem kündigungsausschluss zu versehen...

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Hallo ScoobySnacks,
    da Sie ... mind. 4 Jahre ... erwaehnt haben, bietet sich ein unbefristeter Mietvertag mit Kuendigungsausschluss von max. 4 Jahren an.
    Falls es spaeter wird, Kuendigung wegen Eigenbedarf. (Koennte schwierig werden, da Sie schon bei Beginn der Vermietung die Absicht haben in das Haus zurueck zu kehren)
    Oder ein unbefristeter Mietvertrag ohne Kuendigungsausschluss. Dann zeitlich variable und die Kuendigung wegen Eigenbedarf. (Koennte schwierig werden, da Sie schon bei Beginn der Vermietung die Absicht haben in das Haus zurueck zu kehren).

    Qualifizierter Zeitmietvertrag ist bei genauer Zeitplannung handfest und die Mietvertragsbeendigung wegen Eigenbedarf in der Regel ohne Probleme moeglich. Die genaue Form des qualifiyzierten Mietvertrag ist einzuhalten.

    Tipp zu den Sonderkuendigungsrechte fuer den Vermieter bei vereinbarten Kuendigungsausschluss oder befristeten Mietvertrag.
    > Mietaufhebungsvertrag (da sollten sich in Ihren Fall die Parteien aber gut kennen, damit das auch nach 4 Jahren noch Gueltigkeit hat)

    Sehr risikohaft aber bei individual Klauseln kann vieles vereinbart werden. Wenn sich die Parteien daran halten gilt "wo kein Klaeger da kein Richter".

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    3 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (24. Juli 2012 um 21:19)

  • Vielen lieben Dank für die Antworten und Anregungen!!!

    Unsere ursprüngliche Idee war: Der Mieter soll eine gewisse langfristige Sicherheit erhalten. Deshalb sollte der Mietvertrag nur aus einem Grund kündbar sein: Meine vorzeite -unerwartete- Rückversetzung nach Deutschland.

    Am Mietrecht scheint die Vertragsfreiheit wohl an ihre Grenzen zu stossen!

    Ich glaube, in meinem Fall ist ein unbefristeter Vertrag mit Kündigungsausschluss die beste Wahl!

    Nochmals besten Dank für Eure Mühen!!!:D

    Jürgen


  • Ich glaube, in meinem Fall ist ein unbefristeter Vertrag mit Kündigungsausschluss die beste Wahl!

    Beachten Sie aber auch das der Kündigungsauschluß für beide Vertragspartner gilt; auch für Sie !

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