Hallo alle miteinander!
Auf der Suche nach der "Lösung" meines Problems, bin ich auf dieses Forum gestossen. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?!
Folgendes:
Ich bin Eigentümer eines Hauses, in dem ich zur Zeit noch selbst wohne. Aufgrund meiner Tätigkeit (Öffentlicher Dienst) werde ich für mind. 4 Jahre ins Ausland abgeordnet. Evtl. gibt es danach noch eine Verlängerung, was momentan aber noch überhaupt nicht absehbar ist.
Für die Zeit meiner Abwesenheit soll das Haus vermietet werden. Die Mieter habe ich auch schon gefunden. Diese haben ein Interesse daran, das Haus langfristig zu mieten. Das ist auch in meinem Interesse, ABER ich benötige eine Option dass ich bei unerwarteter, vorzeitiger Rückkehr mein Eigentum wieder benutzen kann.
Mein zukünftiger Mieter kam auf die Idee, den Mietvertrag auf 4 Jahre zu befristen und eine Klausel aufzunehmen, dass ich bei vorzeitiger Rückkehr nach Deutschland (also vor Ablauf der 4 Jahre) aufgrund Eigenbedarf kündigen kann. Die Eigentümer-Gemeinschaft "Haus + Grund" -die den Mietvertrag ausfertigen soll- ist der Meinung, dass das nicht möglich ist. Ein zeitlich befristeter Mietvertrag könne nicht vorzeitig beendet werden. Diese Antwort überraschte mich ein wenig, da ich in diversen Foren von einem Sonderkündigungsrecht bei Zeitverträgen las. Nun bin ich etwas verwirrt!
Hat jemand eine Idee, wie wir die Sache "wasserdicht" abschließen können?!
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar! Besten Dank im Voraus!!!
Viele Grüße!
Jürgen