Hallo zusammen!
Meine Frage betrifft den (angeblichen) Denkmalschutz der Fensterfronten des Gründerzeithauses, in dem wir das 2. OG bewohnen. Kurz vor unserem Einzug wurden die alten Wohnzimmerfenster mit Oberlichtern aus geriffeltem, gelblichem Glas durch moderne Kunststofffenster ersetzt. Die Oberlichter waren nun klar verglast. In den beiden unteren Stockwerken sind noch die Fenster mit gelblichen Oberlichtern vorhanden.
Nun hatte uns der Vermieter mitgeteilt, dass er, weil das Haus unter Denkmalschutz stehe, unsere Oberlichter optisch angleichen wolle. Dazu sollte eine Firma auf die Kunststofffenster gelbe Plastikfolien kleben. Wir hatten ästhetische Einwände, konnten ihn aber nicht davon überzeugen, davon abzusehen. Die Handwerker kamen also in die Wohnung und hatten eine knallorangefarbene Folie im Gepäck. Der Ton war sehr intensiv und wich stark von dem Ursprungston der alten Fenster ab. Wir haben auch noch in Schiebetüren und am Wintergarten die schönen, alten, geriffelten Glasflächen. Daher sah man direkt im Vergleich, dass die vorgeschlagene Folie eine Farbe hatte, die mit dieser Optik nicht einmal entfernt etwas gemein hatte. Ich habe die Handwerker im gegenseitigen Einvernehmen weggeschickt.
Es folgte ein erboster Brief des Vermieters. Telefonisch konnten wir uns darauf verständigen, uns vor Ort in der Wohnung im Vergleich mit den verbliebenen gelben Glasflächen (zumal diese in unmittelbarer Nähe zu den neuen liegen) gemeinsam einen geeigneten Folienton auszusuchen, wenn dies nun unbedingt so sein sollte. Uns wären die klaren Fenster wesentlich lieber, da plastikbeklebte Kunststofffenster meiner Meinung nach nichts mit Denkmalschutz zu tun haben – die alten Fenster sind unwiederbringlich weg, darüber täuscht auch keine Folie hinweg.
Leider hielt sich der Vermieter nicht an diese mündliche Absprache, ließ sich Farbmuster zuschicken, suchte sich eins aus und schickte wieder die Handwerker. Diese waren nun gestern da und haben die Oberlichter mit einer fast neongelben, sehr farbintensiven Folie beklebt! Es sieht absolut lächerlich aus und beißt sich farblich mit allem, was wir im Wohnzimmer haben. Das ganze Wohnzimmer ist in giftig-gelbliches Licht getaucht.
Wir empfinden das als eine Zumutung und als großen Eingriff.
Die Argumentation des Vermieters beruht darauf, dass die Fensterfronten nach außen hin einheitlich aussehen sollen, weil das Haus unter Denkmalschutz steht. Meinen Vorschlag, sich beim Denkmalschutzamt zu erkundigen, ob das bei ohnehin neuen Fenstern überhaupt nötig sei, wies er entsetzt ab – man solle dort keine schlafenden Hunde wecken! Da fragt man sich doch, ob er nur vertuschen will, dass die alten (geschützten) Fenster nicht mehr da sind oder was überhaupt seine Intention ist. Ironischerweise sieht man von der Straße aus überhaupt nicht, dass die Fenster mit Folie beklebt sind bzw. eine andere Farbe haben als die klaren Fenster. Nur von innen leuchtet es schauerlich in Neongelb.
Ich wüsste nun gerne, ob der Denkmalschutz eine solche Maßnahme tatsächlich zwingend erfordern kann und ob wir als Mieter das so hinnehmen müssen.
1000 Dank im Voraus! ![]()