Gesetzlage zu Mietkaution?

  • Hallo,
    hier erstmal der Fall:

    meine Frau ist 2010 aus ihrer Wohnung ausgezogen,
    ende 2011 ist auch ihr Ex-Freund mit dem Sie zusammen gewohnt hatte ebenfalls ausgezogen, jedoch wurde die Kaution einbehalten wegen Schönheitsreperaturen,
    jedoch wurden für diese Reperaturen nie nachweise vorgelegt, so das wir ein halbes jahr später den Vermieter angeschrieben haben, das wir keine Nachweise erhalten haben und bis ende July 2012 die vollständige Kaution von 900€ überwiesen haben wollen.

    Nun kam heute ein Schreiben für was die Kaution angeblich eingesetzt wurde plus eine zusatzrechnung in der er einen weiteren Betrag von 310€ fordert!

    Hat da schon jemand ähnliche erfahrung gemacht?

  • doch ich ...

    aktuell ein Mieter der ausgezogen ist und ich schätze vorsichtig
    so um die 1200 Euro Schäden hinterlassen hat, der sieht seine Kaution auch nicht mehr wieder

    sollte man mal ins Übergabeprotokoll schauen ob die Schäden dort verzeichnet sind

    wenn man die Unterschrift auf dem Protokoll vom Vermieter hat dass keine Schäden vorliegen, kann er nur versteckte Schäden geltend machen. Ansonsten siehts nicht gut aus. Wenn die Rechnungen plausibel sind und die Schäden bestanden haben, dann müsstet ihr einklagen mit ungewissem Erfolg. Die 310 muss ggf. der Vermieter einklagen, was man sich als Vermieter meistens sparen kann. Daher versucht man die Schäden "im Rahmen" der Kaution beheben zu lassen. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (29. Juni 2012 um 17:50)

  • ok danke schön für die schnelle antwort!
    ich schnapp mir mal alle unterlagen und geh mal mit meiner Frau zum anwalt unseres Vertrauens, mal schauen ob der da noch was raus reisen kann!

  • ok danke schön für die schnelle antwort!
    ich schnapp mir mal alle unterlagen und geh mal mit meiner Frau zum anwalt unseres Vertrauens, mal schauen ob der da noch was raus reisen kann!


    Würde ich auch machen, denn hier hast Du mit Deinem Eingangsposting kaum Substanz geliefert.

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