Rausschmiss durch Anwalt

  • Hallo Leute,

    bei mir liegt zurzeit folgendes Problem vor:

    da meine Freundin und ich vor ungefähr einem 3/4 Jahr auf dringender, jedoch erfolgloser Wohnungssuche waren haben wir uns damals an einen Bekannten gewendet der uns bei der Wohnungssuche unterstützt und schließlich auch einige Räumlichkeiten besorgt hat. Diese Räumlichkeiten liegen im Obergeschoss eines Hauses dessen Besitzerin er gut kennt und Sie uns darauf hin nach einem Gespräch mit Ihr das obere Stockwerk überließ in dem wir auch Heute doch Wohnen. Wir machten mit Ihr nur einen Grundbetrag aus den wir monatlich leisten und damit war die Sache erledigt. Jedoch erstellten wir keinen Mietvertrag.

    So weit so gut. So gut unser Verhältnis mit unserer Vermieterin auch war, häuften sich die Probleme als sie jemanden kennenlernte und der Herr den weder ich noch meine Freundin leiden kann immer öfter da war und am Schluss auch schon fast hier wohnte. Man merkte förmlich am Verhalten unserer Vermieterin das Sie in seiner Gegenwart mit uns kaum noch oder garkein Wort mehr wechselte. Trotz des gutem Verhältnis vor seinem auftauchen.

    Nach einer heftigen Ausseinandersetzung mit mir und dem feinen Herrn packten er und unsere Vermieterin schließlich einige Sachen und verschwanden zu Ihm in die Wohnung die ein paar Ortschaften weiter war. Dort sind sie nun schon ein paar Monate und lassen sich bei uns überhaupt nicht mehr blicken. Ganz selten zur abholung der Post, aber das wars auch schon.

    So und jetzt zur Krönung und eigentlichem Thema.
    Gestern bekamen wir einen Brief ihres Anwalts für Mietrecht und sonstigem Kram. Wir sollen bitte bis zum 24.06 die Wohnung komplett Räumen und verlassen haben da sonst Räumungsklage gegen uns erhoben wird. Sollte dies nicht der Fall sein werden alle anfallenden Kosten für die Räumung uns zur last fallen. Der Anwalt schreibte noch so schön das wir uns das in diesem Fall selbst zuzuschreiben hätten.

    Also ich fass noch mal zusammen:
    Erneute Wohnungsuche, Räumung und Auszug in 5 Tagen ???
    Wir haben einen kleinen Sohn der gerade mal 5 Monate alt ist und wir sollen das alles in 5 Tagen schaffen ?
    Ein klärendes Gespräch mit unserer Vermieterin ist nicht möglich da ihr Freund uns nur abwimmelt und sie anscheinend auch kein Gespräch wünscht.
    Wir machen uns seit gestern Kopfzerbrechen was wir tun können und fragen viele um Rat, aber ich würde auch gern von euch erfahren ob das was hier abläuft überhaupt alles rechtens ist.

    Ich bitte um Rat falls sich jemand mit dieser sache gut auskennt.

    Danke schonmal im Vorraus.

    Gruß

  • Offensichtlich liegt hier ein mündlicher Mietvertrag vor, welcher durch konkludentes Handeln zustande gekommen ist.
    Die Kündigungsfristen sind die gleichen wie bei einem schriftlichen Vertrag.
    Inwieweit hier Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen, kann ich nicht beurteilen.

  • Hallo DeeroxX,

    meinem Vorredner schliesse ich mich an.
    Ihr könnt Euch m.M. vorerst entspannt zurücklehnen, da der mdl. MV nur schriftlich gekündigt werden kann. Und soo einfach ist es überhaupt nicht für einen VM, einen MV rechtswirksam zu kündigen, da ich bis jetzt keine Kündigungsgründe erkennen kann. § 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters - dejure.org

    "Gestern bekamen wir einen Brief ihres Anwalts für Mietrecht und sonstigem Kram. Wir sollen bitte bis zum 24.06 die Wohnung komplett Räumen"
    Das ist keine Kündigung. Der RA (Auftragnehmer) hat das zu schreiben (auch gegen seine eigene Überzeugung), was sein Mandant (Auftrag-+"Brötchen"geber) von ihm verlangt.

    "da sonst Räumungsklage gegen uns erhoben wird."
    Bangemachen, Säbelrasseln...
    Ich schätze, dass solch eine Klage - wenn sie überhaupt vom Gericht angenommen wird - von vornherein zum Scheitern verurteilt ist, da offensichtlich unbegründet.

    "Sollte dies nicht der Fall sein werden alle anfallenden Kosten für die Räumung uns zur last fallen."
    Erst dann, falls ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

    "Der Anwalt schreibte noch so schön das wir uns das in diesem Fall selbst zuzuschreiben hätten."
    Bangemachen, Säbelrasseln...

    "Erneute Wohnungsuche, Räumung und Auszug in 5 Tagen ???"
    Selten so gelacht...

    "Wir haben einen kleinen Sohn der gerade mal 5 Monate alt ist"
    Auch sowas bewertet i.d.R. ein Gericht positiv für die Beklagten.

    PS: Bitte halte uns unbedingt auf dem Laufenden.

  • Hallo DeeroxX,
    zum Thema Kuendigungsgrund wurde hier schon geschrieben. Nur eine weitere Information darueber das Sie von sich aus nichts weiter unternehmen brauchen ausser sich wie ein "guter" Mieter zu verhalten. Mietzins puenktlich und vollstaendig zu bezahlen. Keine Beleidigungen gegenueber der Vermieterin und deren "Herrn". Keine Moeglichkeiten bieten fuer einen Kuendigungsgrund. Ihre Vermietrin ist in der Regel noch die Ansprechpartnerin in Bezug auf das Mietverhaeltnis solange es keine schriftliche Information darueber besteht das der "Herr" nun Ihr Vermieter ist. Oder gegebenfalls der "Herr" ist nun der Ehemann der Vermieterin.
    Tipp: Sollte von Seiten des "Herrn" oder der Vermieterin Beleidigungen, Handgreiflichkeiten usw. erfolgen muessen Sie sich das nicht gefallen lassen und koenne dagegen angehen ( Anzeige ). Sollte sogar versucht werden Zugang zu Ihrer Wohnung zu verschaffen kann hier die Polizei event. helfen wegen Hausfriedensbruch.
    So einfach kann ein Vermieter ein Mieter nicht aus der Wohnung bekommen.
    Mieterschutzverein koennte hier eine Ueberlegung sein.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (24. Juni 2012 um 18:25)

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