Tiere in der Nebenkostenabrechnung

  • Hallo
    wie ist die Rechtslage dürfen Tiere (z.B.Hauskatzen) in der Nebenkostenabrechnung mit einbezogen werden? Also bei einer Abrechnung pro Person dann ein Schlüssel von 4, bei 2 Erwachsenen,1 Kind und 1 Katze? Ich war immer der Meinung die Nebenkostenabrechnung pro Person betrifft nur Menschen wie ist die Rechtslage muß eine Katze wirklich Hausmeisterkosten, Allgemeinstrom und Müllabfuhr ect zahlen? Gibt es da ein Gesetz?

    Wer keinen Mut hat zu träumen,
    hat auch keine Kraft zu Kämpfen!

  • Das ist kompletter Unsinn.
    Der Umlageschlüssel wird in der Regel nach Wohnfläche oder Personenzahl festgelegt. Haustiere gehören nicht zu den Personen(es sei denn, diese besitzen einen Titel). Da könnte am Ende auch die Stubenfliege hinzugezogen werden. Im übrigen dürfen nur die Kosten berechnet werden, welche auch tatsächlich entstanden sind.

  • Zitat

    ...muß eine Katze wirklich Hausmeisterkosten, Allgemeinstrom und Müllabfuhr ect zahlen?

    Klar. Auch die 50 Guppys im Aquarium:D

    Scherz beiseite, das ist natürlich Schwachsinn. Widersprechen Sie der Abrechnung in diesem Punkt bzw. rechnen diesen Betrag raus.

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