NK wer kann helfen

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe das mir hier jemand vielleicht weiterhelfen kann.

    Es geht um die NK Abrechnung meines alten Vermieters.
    Ich muß ein wenig ausholen um den Sachverhalt mal darzulegen.

    Im November 2010 ist uns das Haus ausgebrannt.War nicht mehr bewohnbar.Mit Rücksprache des Anwaltes haben wir fristlos gekündigt.Da weder Grobe noch normale Fahrlässigkeit festgestellt wurde(waren nicht zuhause als es gebrannt hat) hat die Versicherung voll ausbezahlt.

    Unser Vermieter hat die Fristlose Kündigung nicht akezeptiert und beharrte auf die drei Monate Kündigsfrist zum 28.02.2011.

    Wir haben bis heute noch nicht unsere Kaution in Höhe von 1450 Euro zurück und stehen deshalb vor Gericht mit dem.Da werden gwerade sämtliche Gutachten geprüft.

    So nun ist heute die Nk gekommen für den Zeitraum 01.07.2010 -28.02.2011 daraus ergibt sich ein Guthaben von 480 Euro und ich wurde in dem Schreiben gebeten meine Kontodaten via Email zuzusenden.Habe ich gemacht.Jetzt rief mich die Sachbearbeiterin von der Verwaltung an und meinte das Sie nicht müßte ob das aus gezahlt wird da wir ja in einem laufenden Verfahren wären.

    Aber sind das nicht 2 paar verschiedende Schuhe???Zumal wir letztes Jahr nach dem Brand eine Nk zurück bekommen haben obwohl die dort auch die Kündigung nicht akzeptiert hatten.

    Und sollte der Gutachter nun feststellen das der Brand doch von einem unseren Elektroartikel ausgegangen ist und die Recht bekommen das die Fristlose Kündigung unberechtigt war haben die ja immer noch die Kaution für die 3 Monate Mietausfall.

    Lg daniella33

  • Die Kaution ist als Sicherheitsleistung gedacht; auch für sonstige Kosten. Solange hinsichtlich der Kaution ein Verfahren anhängig ist, würde ich auch erst die Gerichtsentscheidung abwarten und sollten damit Ihren Anwalt befragen.

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