-Ich brauche ganz dringend Hilfe- Kündigung auf Eigebedarf zum 1.6.

  • Hallo erstmal,

    also ich hab da ein paar fragen..

    mein Freund wohnt in einer WG, Ihm wurde auf Eigenbedarf die Wohnung gekündigt seinem WG Nachbarn aber nicht.. Ist das zulässig?? Weil ich kenne es nur so das wenn einem die Wohnung auf Eigenbedarf gekündigt wird müssen doch eig alle raus oder nicht??
    Dann hab ich nachgelesen das der Vermieter eig dazu verpflichtet ist ihm 3 gleichwertige Wohnungen vorzuschlagen oder zumindest eine zur Verfügung stellen muss??
    Ich finde es irgendwie kurios das mein freund gekündigt bekommt (das wäre dann 1 zimmer von ner 2 zimmer Wohnung) aber der andere nicht.. (Begründung ist das der Vermieter bei sich in der Wohnung Platzmangel hat mit einer 5 köpfigen Familie)
    Was ist wenn er bis zum 1.6. keine wohnung gefunden hat darf der Vermieter ihn einfach rausschmeißen??
    Kann mir vllt jemand tipps geben wie er sich zur wehr setzen kann??


    schonmal im vorraus Danke


    Lieben Gruß Nina

  • Zitat

    mein Freund wohnt in einer WG, Ihm wurde auf Eigenbedarf die Wohnung gekündigt seinem WG Nachbarn aber nicht.. Ist das zulässig??

    Ohne zu wissen, wie die genaue Begründung lautet, darfst du nur Vermutungen erwarten. Aber damit ist dir nicht geholfen.

    Zitat

    dazu verpflichtet ist ihm 3 gleichwertige Wohnungen vorzuschlagen oder zumindest eine zur Verfügung stellen muss??

    Das hat dann am 1. April in der BILD gestanden, richtig?

    Zitat

    Kann mir vllt jemand tipps geben wie er sich zur wehr setzen kann??

    Anstatt sich zu wehren, sollte er sich nach einem anderen Zimmer umsehen.

  • "Begründung ist das der Vermieter bei sich in der Wohnung Platzmangel hat mit einer 5 köpfigen Familie"

    Und jetzt soll die 5-köpfige Familie in das eine Zimmer ziehen?
    Oder soll mit diesem Zimmer die Nachbarwohnung (des Vermieters) erweitert werden?
    Oder wird einer der 5 ausquartiert?

  • das weiß niemand der vermieter wohnt im erdgeschoß und mein freund wohnt im ersten stock des hauses ich verstehe das ganze auch nicht die kinder sind auch zu klen dafür das eines davon da einziehen könnte..

    des eine kind ist 7 das 2te is 5 oder 6 und das dritte is noch nen baby..

    Einmal editiert, zuletzt von LiebeZicke (14. Mai 2012 um 21:35)

  • Der Bedarf muss bei einer Eigenbedarfskündigung schon für den Mieter nachvollziehbar erklärt werden. Dazu gehört auch, dass die Umstände erwähnt werden und die Person(en) für die die Wohnung / das Zimmer benötigt wird, auch namentlich genannt werden.
    Das scheint hier wohl offensichtlich nicht der Fall zu sein.

    IOch würde mir anwaltlichen Rat einholen und dann mit dem Anwalt das weitere Vorgehen besprechen.

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