Während 2-monatigem Auslandsaufenthalt wird meine Wohnung geräumt und weitervermietet

  • Ich habe grad ein 2-monatiges Praktikum im Ausland hinter mir. Gestern Abend kam ich wieder in Deutschland an und fand einen Zettel, der an meiner Wohnungstür klebte.

    "Sehr geehrter Herr Ttol, Sie waren telephonisch nicht zu erreichen. Aufgrund eines Wasserschadens musste ich Ihre Wertsachen in einer neuen Wohnung unterbringen: (Adressangabe der neuen Wohnung)"

    Ich war natürlich geschockt. Ich öffnete meine Wohnugstür um den Schaden zu betrachten.
    Ich wurde von 2 Griechen begrüßt, die ich ncoh nie zuvor gesehen hatte. Ich ging zuerst davon aus es wären Handwerker, die da waren um sich um den Wasserschaden zu kümmern, aber langsam wurde mir klar, dass dies nicht der Fall war.
    Es war kein Wasserschaden zu sehen das Möbiliar, welches mitvermietet wurde, sowie Decken und Fußböden waren im einwandfreiem Zustand.
    Die Griechen waren tatsächlich in meine Wohnung eingezogen. Das Bett war neu bezogen, es hingen fremde Kleider in meiner Garderobe und ein Großteil meines Eigentums war noch in der Wohnung, teilweise zur Seite geräumt, teilweise in Benutzung (Matratze, Kleiderständer).

    Ich fragte, was die beiden in meiner Wohnung machten und in sehr gebrochenem deutsch wurde mir erklärt, dass sie vor einer Woche eingezogen sind und nun dort wohnten.

    Ich rief meinen Vermieter an und wollte wissen wo der Rest meines Eigentums sei. Es stellt sich raus, dass es sich in seinem Autoanhänger und nicht in der neuen Wohnung befand. Er versicherte mir mich in 3 Stunden vor der neuen Wohnung zu treffen und mir den Schlüssel zu übergeben.

    Ich war erstmal perplex. Ich war seit über 30 stunden auf den Beinen und hatte eine 18 stündige Autofahrt hinter mir. Ich entschied mich kurzer Hand zur Polizei zu gehen, die gleich um die Ecke war.

    Dort schilderte ich mein Problem einem Polizisten. Er riet mir dazu mich von einem Anwalt beraten zu lassen, da der vorliegende Sachverhalt eher zivilrechtlich als strafrechtlich zu bewerten sei.


    Eine weitere wichtige Zusatzinfo: Ich hab nicht allein in der Wohnung gewohnt. Die Wohnung war noch an einen anderen Studenten vermietet (2 separate Mietverträge) er war Mitte April, (während ich im Ausland war), ausgezogen. Der Vermieter hatte mir dann eine SMS geschickt, dass er das jetzt freie Zimmer an 3 Griechen vermieten würde.

    Die SMS habe ich erst gestern Abend erhalten, da ich mein Handy-Karte, im Ausland ausgetausch hatte. Ich wäre jedoch über E-Mail zu erreichen gewesen. (Der Vermieter schrieb mir vor einer Woche per Mail, dass er mich telefonisch nicht erreichen könnte. Ich antwortete ihm das mein Telefon nicht funktionierte und wir per Mail in Kontakt bleiben könnten und ich am 29. April wieder zurück seien würde und ich gab ihm meine ausländische Nummer. Heute behauptete der Vermieter allerdings, er hätte meine Antwortmail nie erhalten. (Stimmt nicht ansonsten hätte ich eine Servernachricht gekriegt: "******** to the following recipient failed permanently".)

    Der Mietvertrag besagt, dass ich mir Bad und Küche mit einer weiteren Person teile (nicht mit 3). Von daher denke ich, dass der Vermieter dort auch unkorrekt gehandelt hat.

    Meine Vermutung ist, dass der Vermieter nicht mehr damit rechnete, dass ich noch mal zurückkommen würde und hat dann kurzer Hand mein Zimmer weitervermietet. Als er dann meine Mail erhalten hat, dass ich am 29.April zurückkommen würde, hat er sich schnell einen Wasserschaden ausgedacht und einen Zettel an die Tür geklebt.

    Die neue Wohnung ist kleiner als mein altes Zimmer, dennoch verlangt der Vermieter die gleich Miete.

    Als Student, hab ich kaum Geld um mir einen Anwalt zu leisten, ich hoffe jedoch das ich am Montag zu einer günstigen Mietrechtsberatung gehen kann.

    Ich hab mich jetzt an euch gewandt, weil ich hoffe, dass ihr mich etwas über meine Rechte aufklären könnt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass mein Vermieter so was nicht einfach abziehen darf oder?

    Vielen Dank für's lesen. Ich würde mich über jeden Beitrag freuen und falls ich mich an einigen Stellen unklar ausgedrückt habe oder etwas offen gelassen habe, bitte fragt nach.

  • Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat der Vermieter tatsächlichlich eine unerlaubte Eigenmacht vorgemommen.
    Eine wichtige Frage, die evtl. zum besseren Verständnis der Sachlage beitragen würde: Wurde die Miete weiterhin pünklich von dir bezahlt?
    Falls ja, bestand für den Vermieter garkein Anlass deine Wohnung zu räumen.
    Und selbst für den Fall, dass die Antwort nein lauten sollte, hätte der Vermieter dich zwar (evtl.) in der Zwischenzeit kündigen können. Vor die Tür setzen, darf er dich allerdings nicht.

    Sind die neuen Mitbewohner denn auch in deinem zimmer? Oder könntest du dort nich rein? Einen Schlüssel scheinst du ja noch zu haben.

  • Also dann verstehe ich wirklich nicht, was sich dein Vermieter dabei gedacht hat. Wenn dein ehemaliger Mitbewohner und du getrennte Mietverträge über jeweils ein Zimmer der Wohnung habt - bei gemeinsamer Nutzung der Gemeinschaftsräume, wie Bad und Küche, so bestand doch für den Vermieter überhaupt kein Anlass dein Zimmer überhaupt nur zu betreten, als dein Mitbewohner ausgezogen ist.

    Vielleicht hat der Vermieter den Fehler gemacht, dass er dachte, die Wohnung wäre komplett neu zu vermieten, als der Mitbewohner ausgezogen ist. Aber das macht die Sache ja nicht besser. Ich würde den Vermieter auffordern, mir umgehend wieder die alleinige Nutzung der Mietsache (deines Zimmers) zu gewährleisten, andernfall ich mich solange auf seine Kosten in ein Hotel einquartieren würde.

    Wenn es wirklich ein Wasserschaden sein sollte oder du zumindest dieser Geschichte erstmal glauben möchtest, um in Ruhe das weitere Vorgehen zu überlegen ;) so wäre es auch OK, dass du die Ausweichwohnung beziehst, bis der Schaden behoben ist. Allerdinsg würde ich dann auf rasche Schadenbeseitigung drängen.

    Selbstverständlich musst du für die Zeit keine andere Miete zahlen, denn dein Vertrag hat weiterhin Bestand. Und du solltest ein Protokoll mit deinem Vermieter oder Zeugen anfertigen, über die Zählerstände usw.. Nicht das in deiner Abwesenheit von alleine z.B. Strom verbraucht wird.

    Einmal editiert, zuletzt von der-Mieter (30. April 2012 um 12:51)

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