Klauseln in Mietvertrag heben sich auf?

  • Hallo,

    in meinem Mietvertrag ist eine Klausel, dass die angemietete Wohnung im regelmäßigem Turnus zu renovieren ist alle 2 Jahre dies, alle 3 Jahre das....
    Handschriftlich wurde eine weitere Klausel eingebracht, dass bei Kündigung und Auszug die Wohnung fachmännische renoviert abgegeben werden muss.

    Ist es korrekt, dass sich diese Klauseln gegeneinander aufheben und man die Wohnung im besenreinen Zustand überlassen kann?

    Bitte um schnelle Rückmeldung.
    Vielen liében Dank im Voraus!

  • Wenn starre Fristen vereinbart wurden, muß nicht renoviert werden.
    Steht aber im Mietvertrag "bei Bedarf, oder soweit erforderlich",
    alle 2 Jahre u.s.w. dann muß renoviert werden.

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