Vermieter verlangt Mietminderungsbetrag zurück

  • Hallo,

    der Vermieter meiner Bekannten verlangt den Mietminderungsbetrag (448,14€) von acht Monaten zurück, obwohl der Grund hier für erst im achten Monat vom Vermieter beseitigt wurde. Muss meine Bekannte diesen Betrag zahlen? Der Vermieter hat Ihr gedroht ansonsten das Mietverhältnis mit einer ordentlichen Kündigung zu beenden. Übrigens zahlt sie ab dem neuten Monat wieder die volle Miete.

    Bitte gebt mir einen Rat wie wir uns verhalten sollen.

    Danke
    Bernd Geister

  • der Vermieter meiner Bekannten verlangt den Mietminderungsbetrag (448,14€) von acht Monaten zurück, obwohl der Grund hier für erst im achten Monat vom Vermieter beseitigt wurde. Muss meine Bekannte diesen Betrag zahlen? Der Vermieter hat Ihr gedroht ansonsten das Mietverhältnis mit einer ordentlichen Kündigung zu beenden. Übrigens zahlt sie ab dem neuten Monat wieder die volle Miete.


    Hallo Bernd,
    ich sehe das so: Sollte die Mietminderung rechtens sein, hat sie keine Mietschulden, und der VM könnte nicht rechtwirksam kündigen.
    Sollte die MM jedoch unrecht sein, könnte durch das Aufsummieren ein Rückstand von zwei Bruttomonatsmieten erreicht sein, und dann könnte der VM sogar fristlos kündigen.
    Mit Frist kündigen könnte der VM, wenn er die Mieterin aufgrund ihrer nicht akzeptierten Mietkürzungen abgemahnt hätte.
    Also etwas verquickt...

  • Hallo Forschtner,
    es ist davon abhaengig ob die Mietminderung ordnungsgemaess durchgefuehrt wurde und BERECHTIGT war. Der Grundsatz lautet: 100% Wohnung = 100% Miete
    Ist die Mietminderung berechtigt ( schriftliche Beweise ) dann kann der Vermieter in der Regel nicht die Miete fuer Bsp. 80% Wohnung = 100% Miete nachtraeglich verlangen.
    Wenn Ihre Bekannte die Mieter nach der Mangelbehebung vollstaendigt und puenklich zahlt und sich sonst nichts "zu Schulden" kommen laesst ist eine ordentlich Kuendigung von Seiten des Vermieters nicht so einfach. Folgende Bsp. koennen der Grund einer ordentlichen Kuendigung von Seiten des Vermieters sein.
    > bei schuldhafter nicht unerhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter
    > Eigenbedarf
    > Verhinderung an der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Wohnung durch den Mieter

    Und in Ihren Fall kann ich keinen Grund fuer eine ordentliche Kuendigung von Seiten des Vermieters erkennen. ( Wenn alles ordnungsgemaess abgelaufen ist ! )

    Tipp: Sich nicht einschuechtern lassen. Miete vollstaendig und puenktlich zahlen und sich nichts "zu Schulden" kommen lassen. Keine muendliche Zusagen erteilen und alles schriftlich mit Zeugen dokumentieren fuer den Fall das sich dieses Problem noch verschlimmert. Ihrer Bekannte kann in der Regel nicht so leicht gekuendigt werden.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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