Hallo zusammen,
ich bin Student und wohne in einem Studentenwohnheim. Ich zahle bisher eine Grundmiete von 141 € sowie eine Betriebskostenpauschale von 100 € pro Monat. Das macht einen Gesamtmiete von 241 €. Die letzte Mieterhöhung liegt (laut meinem Vermieter) 3 1/2 Jahre zurück.
Nun soll die Miete in zwei Staffelungen erhöht werden: zum März nächsten Jahres zahle ich 170 € Grundmiete aber nur 86 € Pauschale. Betrachte ich dabei alleine die Grundmiete habe ich eine Erhöhung von 20,5 %. Nehme ich aber die Pauschale hinzu, erhöht sich die Gesamtmiete nur um 6 %.
Im September wird noch erhöht auf 180 € Grundmiete und 86 € Pauschale. Nur die Grundmiete hat sich dann seit heute dann um 27 % erhöht, die Gesamtmiete um 10, 3%.
Kann das mein Vermieter einfach machen? Worauf bezieht sich die Kappungsgrenze von 20% ? Auf die Gesamtmiete oder die Grundmiete alleine? Die Betriebskostenpauschale kann ja jederzeit wieder auf 100 € erhöht werden, wenn der Verbrauch dies erlaubt. Bevor ich mich mit meinem Vermieter zusammensetze möchte ich gerne wissen, wie die Rechtslage aussieht.
Ich hoffe, ihr könnt mir etwas helfen. Vielen Dank schonmal dafür.
Viele Grüße,
iMod109