Vermieter hält Vereinbarungen nicht ein

  • Hallo liebe Foren-Gemeinde,

    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, welches in den letzten 18 Monaten komplett saniert und modernisiert wurde. Im Haus wohnen drei Mietparteien. Bei allen steht im Mietvertrag, dass das Haus bis 31.12.2011 komplett gedämmt werden sollte. Im Sommer lies der Geschäftsführer der Eigentümerfirma das schon aufgestellte Gerüst zur Anbringung der Dämmung wieder abbauen, mit der Begründung, dass man bei zu hohen Temperaturen nicht verputzen könnte. Und nach der Hitzeperiode ließ er kein neues wieder aufstellen. Wir informierten uns ständig unabhängig voneinander, wie denn die weiteren Maßnahmen aussehen würden und wann es los ginge, bekamen aber immer nur ausflüchte. Mich selber betrifft es nicht unmittelbar, die anderen Mietparteien schon eher, da diese neu gemauerte Wände haben und diese nun kurz vor Einbruch des Winters nicht gedämmt sind.

    Am Wochenende sprachen wir uns ab, dass wir dem Gegeschäftsführer eine E-Mail schreiben und ihm um ein Treffen bitten, um den weiteren Ausbauplan mit ihm zu besprechen. Dazu muss ich sagen, dass wir o.g. Geschäftsführer in letzter Zeit immer seltener persönlich trafen und deswegen auf die elektronische Variante zurück gegriffen haben. Eine sachliche, freundliche Mail, die keineswegs aggressiv oder drohend wirkte.
    Als Antwort erhielten eine fast schon beleidigende Mail, in welcher wie nebenbei mitgeteilt wurde, dass die Dachgeschosswohnung aufgrund der großen Nachfrage verkauft werden soll. Außerdem sollen die Mieter der Dachgeschosswohnung gleich Terminvorschläge zur Besichtigung der Wohnung mitteilen.

    Nun meine Frage: Der Vermieter (also die Firma) hat sich vertraglich verpflichtet bis 31.12.2011 die Dämmung anzubringen. Dies einzuhalten ist aufgrund der Witterungslage nahezu unmöglich. Die Möglichkeit für eine versöhnliche Lösung halte ich nach der Antwortmail nun auch für verschwindend gering. Aber was bringt klagen in diesem Fall? Das macht ja das Wetter nicht besser und bringt die Dämmung in den restlichen 1,5 Monaten an die Wand. Mietkürzung um den Druck zu erhöhen? Klage auf Beteilung an den Heizkosten, die definitiv um einiges höher sein werden durch das nicht Vorhandensein der Dämmung. Wir sind etwas ratlos, da wir nicht mit einer derart abwertenden Antwort gerechnet hatten. Bisher stellte sich der Geschäftsführer als sehr kooperativ raus und hat nie eine solche Antwort auch nur erahnen lassen.

    Vielleicht habt ihr ja eine Idee!

    LG JimmyDean

  • Hallo JimmyDean,
    zur eigenen Sicherheit ersteinmal. Alles was Sie den Vermieter schriftlich mitteilen moechten am besten immer schriftlich per Post mit Nachweis.
    Ob eine Wand ohne Waermedaemmung zur Mietminderung oder Klage ausreicht, halte ich fuer sehr fragwuerdigt. Denn es besteht meines Wissen kein Rechtsanspruch auf eine Daemmung. Desweiteren ist das Wohnen weiterhin moeglich bzw. nicht eingeschraenkt durch eine fehlende Daemmung.
    Wieviel Haeuser gibt es noch die keine Daemmung haben ?

    Da in Ihren Fall eine schriftlich Zusage besteht, koennte hier eventuell Schadensersatz wegen das nicht Einhalten einer schriftlichen Zusage moeglich sein. Am besten Rechtsanwalt oder Mieterschutzbund aufsuchen.

    Tipp: Sollte die Dachgeschosswohnung vermietet sein, so ist eine Kuendigung von Seiten des Vermieters nicht so ohne weiteres moeglich. Dazu benoetigt der Vermieter schon "starke" Gruende. Desweiteren gilt die Regelung: "Kauf bricht Miete nicht"

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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