Hallo,
bitte helfen Sie mir mit folgendem Problem: Der neue Vermieter meine Mutter (Wohnung ist vor ein Paar Monaten an anderen Besitzer übergegangen) verlangt trotz regelmäßige Mietzahlungen direkte Überweisung vom Arbeitsamt. Er denkt wohl, meine Mutter ist, weil z.Z. arbeitslos, unzuverläßig. Und das auch nachdem Sie eine drastische Mieterhöhung zugestimmt hat.
Darf er sowas als Vermieter verlangen? Es kann ihm doch egal sein ob sein Mieter angestellt, selständig oder arbeitslos ist, oder?![]()
Vermieter verlangt trotz reglm. Mietzahlungen direkte Miete-überweisung vom Amt
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Veronika -
2. November 2011 um 23:18 -
Erledigt
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Fordern kann Ihr Vermieter viel. Einen rechtlichen Anspruch darauf hat er allerdings nicht. Solange die Miete in voller Höhe und fristgerecht entrichtet wird, kann dem Vermieter völlig egal sein, duch wen bzw. welche Stelle
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Veronika:
"Der neue Vermieter meine Mutter (Wohnung ist vor ein Paar Monaten an anderen Besitzer übergegangen)"
Besitzer ist Deine Mutter geblieben. Der Eigentümer/Vermieter hat jedoch gewechselt (dies einmal so nebenbei)."verlangt trotz regelmäßige Mietzahlungen direkte Überweisung vom Arbeitsamt."
Das kann er ausschliesslich dann verlangen, fall er mit dem AA einen entsprechenden Vertrag hat. Hat er aber nicht. Es geht den VM/Zahlungsempfänger garnichts an, WER zahlt. Wichtig ist lediglich der Verwendungszweck, der Termin und die Höhe einer Zahlung."Und das auch nachdem Sie eine drastische Mieterhöhung zugestimmt hat."
Ich verstehe schon die Bedenken des VM...
und hoffe nur, dass Deine Mutter vor der Zustimmung dies mit dem AA abgeklärt hat.:eek: -
Hallo, danke für deine Antwort. Ich hatte mir schon gedacht daß er es nicht einfach so verlangen kann, aber er hat sie tatsächlich schriftlich dazu aufgefordet, sogar mit eine Frist von 10 Tagen. Ich glaube aber langsam, daß er sie aus der Wohnung raus haben will, er hat in der letzte Zeit schon mehrere Sachen von sich gegeben, die uns schokiert haben...es wird interessant..
Danke -
Hallo Berny,
danke für deine Antwort. Die Mieterhöhung haben wir an Amt weitergeleitet. Es könnte sein daß sie nach 2 Jahren sagen ( es ist nämlich eine "Stufenerhöhung")die Wohnung sei zu teuer und sie muss ausziehen. Wir hätten aber damals einen Anwalt drauf gucken lassen, ob eine so drastische Erhöhung überhaupt zulässig ist. Jetzt glaub`ch nämlich langsam, daß er auch da rumgeschwindelt hat... -
Zitat
Mietzahlungen direkte Überweisung vom Arbeitsamt.
Das möchte ich etwas korrigieren. Hier ist nicht das Arbeitsamt, sondern die ARGE (Jobcenter) gemeint. Die Arbeitsagentur (früher Arbeitsamt) kümmert sich nicht um Mietzahlungen ihrer Kunden. Nur bei der Zahlung von ALG2 werden die Kosten der Unterkunft (KdU) und die Lebensunterhaltskosten getrennt ausgewiesen.
Aber warum besteht denn die Abneigung, dass die Miete direkt überwiesen wird? Sollte wieder eine (ungerechtfertigte?) Mieterhöhung anstehen, dann kann sich der VM direkt mit der ARGE auseinander setzen.
Wie hoch die Miete für die Wohnung deiner Mutter sein darf, lässt sich ganz einfach bei der ARGE erfragen.
ZitatWir hätten aber damals einen Anwalt drauf gucken lassen, ob eine so drastische Erhöhung überhaupt zulässig ist.
Hätten, oder hatten? Bei solchen Angelegenheiten holt man sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein und eine fachlich kompetente Beratung bei einem Anwalt für Mietrecht. Kostenpunkt: 10,- Euro.
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