Guten Tag.
Ich habe in Berlin ein Mieterhöhungsverlangen erhalten, die durch verschiedene Spannenerhöhende Merkmale begründet ist, u.a.:
Markmalsgruppe Wohnung: Energieverbrauchskennwert < 120 kwh/ m2a
Merkmalsgruppe Wohnumfeld: bevorzugte Citylage; gepflegte Müllstandsfläche mit sichtbegrenzender Gestaltung
Zu den Merkmalen habe ich folgende Fragen:
Ist der Vermieter verpflichtet, den Energieverbrauchskennwert zu belegen oder muss ich die Angabe treu glauben? Welche Nachweise kann ich anfordern?
Die "bevorzugte Citylage" steht gegen die Einordnung meiner Adresse als einfache Wohngegend (Quelle Berliner Senatsverwaltung). Ist eine Einordnung des Wohnumfeldes als bevorzugte Citylage trotzdem möglich / wirksam?
Zum letzten strittigen Punkt: Die gepflegte Müllstandsfläche ist ein schon recht angegriffener Holzverschlag, einige der Mülltonnen stehen davor, weil er nicht alle Tonnen aufnehmen kann. Liegt hier ein wirksames Spannenmerkmal vor?
Zudem ist im Erdgeschoss eine so genannte Shisha-bar ansässig, die sowohl Lärm- als auch Geruchsbelästigung (aromatisierter Tabak, der Flur riecht dauernd und der Aussenbereich der Bar ist laut bis 24 Uhr) verursacht. Kann hier ein minderndes Merkmal wegen "erheblicher, regelmäßiger Beeinträchtigung durch Geräusche oder Gerüche" vorliegen?
Ich freue mich auf Stellungsnahmen aus vergleichbaren Fällen oder den einen oder anderen Tipp.
Viele Grüße, Marc
Mieterhöhungsverlangen / Spannenmerkmale
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marc73 -
2. Oktober 2011 um 16:13 -
Erledigt
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Hallo Marc,
ich kann nur meine Meinung dazu sagen, da ich keine Erfahrung diesbezüglich habe.
Hier kannst Du eventuell Informationen bekommen: Berliner Mietspiegel - Onlineabfrage / Senatsverwaltung fr Stadtentwicklung BerlinIch würde dem Absender zu seinen Wunschvorstellungen tabellarisch, präzise und knackig Deine Argumente entgegenhalten und seine Stellungnahme dazu erbitten (alles natürlich schriftlich).
Zum Energieverbrauchskennwert möchte er Dir doch freundlicherweise eine Kopie des Messprotokolls überlassen... -
Danke für die schnelle Stellungnahme, Berny.
Das werde ich auf jeden Fall so tun, bin aber natürlich kein Experte. Den Mietspiegel habe ich schon "studiert", auch die Wohnlagenkarte FIS-Broker
Deswegen auch noch einmal die Frage (ans Forum), ob "einfache Wohnlage", als diese ist meine Adresse konkret ausgewiesen, eine Einordnung als "Bevorzugte Citylage (nahe repräsentativen, überregional ausstrahlenden Einkaufs- Dienstleistungs- oder Wohnanlagen)" ausschließt.
Danke für deinen Beitrag und einen schönen Abend.
Marc -
marc73:
"ob "einfache Wohnlage", als diese ist meine Adresse konkret ausgewiesen, eine Einordnung als "Bevorzugte Citylage (nahe repräsentativen, überregional ausstrahlenden Einkaufs- Dienstleistungs- oder Wohnanlagen)" ausschließt."
Wohl eher nicht, jedoch jeder sieht das so, wie er es gerne hätte...
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