Vertragspartei / Kündigung

  • Hallo,
    bin zum ersten Mal hier und habe folgendes Problem:

    Meine Bekannte saß am 23.11.10 mit ihrer zukünftigen Vermieterin zusammen und waren dabei, den Mietvertrag auszufüllen.
    Die Bekannte rief mich an und fragte, ob ich mit in den Mietvertrag eingetragen werden möchte, dass habe ich nach einer Bedenkzeit mit Ja beantwortet.
    Von einer von mir oder von ihr in Abwesenheit evtl. für mich zu leistenden Unterschrift war nie die Reden, auch nicht von einer späteren Nachholung.
    Der Bekannten wurde schon ca. 4 Wochen nach Bezug (11.12.10) bereits seitens des Vermieters ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis zum 31.07.2011 gekündigt, mit anschließender Räumungsklage.
    Wohl gemerkt nur der Bekannten !

    Meine Fragen:
    1.) In wie weit bin ich, ohne geleistete Unterschrift auf dem Mietvertrag "Vertragspartner" ?
    2.) Hätte die Kündigung nicht auch mir persönlich zugestellt werden müssen ?
    3.) Ist die ausgesprochene Kündigung, so wie die spätere Räumungsklage evt. unwirksam ?
    4.) Mit welchen rechtlichen Folgen muss ich rechnen ?

    Würde mich über kurzfristige Info sehr freuen, da ich in diesem Fall am Dienstag, 27.09.11 zu einer Zeugenaussage muss.

  • Zitat

    Der Bekannten wurde schon ca. 4 Wochen nach Bezug (11.12.10) bereits seitens des Vermieters ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis zum 31.07.2011 gekündigt, mit anschließender Räumungsklage.

    Die Kündigung einer Wohnung muss von Seiten der Vermieterin immer begründet werden. In der Form, wie von Ihnen geschildert, ist sie per se ungültig.

    Ein Vertrag wird erst durch Unterschrift gültig. Da Sie nicht unterschrieben haben, geht Sie die Angelegenheit nichts an.

    Nach dem 27.09. sollten Sie sich wieder melden und erzählen, was tatsächlich Sache ist.

  • Hallo Mainschwimmer,

    besten Dank für die Antwort und das auf einem hlg. Sonntag.

    Gehe dem Termin am Dienstag nicht gerade gelassen entgegen, da Vermieterin und ihr Anwalt grundsätzlich schon im vorauswissen, dass sie von vornherein nicht einlenken.
    Werde mich im Anschluss melden und informieren, was es gegeben, wie es ausgegangen ist.

  • Hallo refalix2005,

    da muss ja was ganz Dickes vorgefallen sein... Der Ausgang interessiert mich auch, notiere Dir bitte die obige URL.
    Mainschwimmer schliesse ich mich an.

    "...Vermieterin und ihr Anwalt grundsätzlich schon im vorauswissen, dass sie von vornherein nicht einlenken."
    Der Richter wird es besser wissen... sage ich mal so, ohne jedoch vom Streitgegenstand zu wissen... - Viel Erfolg!

  • Zitat

    Der Bekannten wurde schon ca. 4 Wochen nach Bezug (11.12.10) bereits seitens des Vermieters ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis zum 31.07.2011 gekündigt, mit anschließender Räumungsklage.

    Nachtrag:

    Die recht lange Kündigungsfrist von 6 Monaten lässt vermuten, dass die Mieterin mit den Vermietern alleine in diesem Haus wohnt/gewohnt hat. In diesem Fall muss bei der Kündigung keine Begründung angeben werden. Hier ein Zitat aus dem Mietrechtslexikon:

    Besonderheit beim 2-Fam.- Haus:

    Gem. § 573 a BGB kein Kündigungsschutz des Mieters, wenn der Vermieter mit im gleichen Haus wohnt. ( Erleichterte Kündigung - ohne Angabe von Gründen-). Typischer Fall: Einliegerwohnung. In diesem Fall verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um 3 Monate.

    Es reicht hier völlig aus, wenn die Kündigung einen Verweis auf diesen § 573 a BGB enthält.

  • Hallo Berny,
    auch Dir vielen Dank für Deinen Beitrag zum Thema.

    Es geht hier bereits um den 2.Verhandlungstermin; am ersten konnte ich als Zeuge nicht persönlich teilnehmen, meine Aussage wurde von der Richterin telefonisch (in diesem Telefonvermerk wurden 2 Punkte ausgelegt, aber nicht korrekt widergegeben)aufgenommen und der 1. Verhandlung (Güte- und Haupttermin) vorgelegt.
    Seitens der Klägerin und ihrem Anwalt wurde aber bereits im Vorfeld deutlich gemacht, dass sie nicht einlenken und mit keinerlei Angebot seitens der Beklagten einverstanden sind.
    Dauer der gesamten Verhandlung sage und schreibe 15 Minuten.
    Jetzt steht morgen der 2.Termin an, wo ich persönlich als Zeuge erscheinen werde.

    Vorgefallen ist lediglich, dass wir uns der Bitte der Vermieterin Folge geleistet haben und gemäß ihrem ausdrücklichen Wunsch alles das aufgeführt haben, was direkt nach Bezug der Wohnung an Mängeln und Schäden vorhanden war. Das hat ihr nicht gepasst und daraf hin kündigen lassen.
    Es wird ohnehin vermutet, dass Vermietungen auf diese Art und Weise schon seit Jahren unter Mithilfe des Anwaltes so ablaufen und entsprechend "abgerechnet" / abgezockt werden. Es ist nur leider nicht nachzuweisen.
    Werde weiter berichten, wie es ausgegangen ist.

  • Hallo Mainschwimmer, hallo Berny;

    wie versprochen, will ich Euch in Kurzform mitteilen, was bei dem 2. Verhandlungstermin herausgekommen ist.

    Fazit: Im Prinzip nichts Neues !
    Habe meine Aussagen gemacht und auf weitere Fragen geantwortet.
    Die beiden Parteien konnten / wollten sich wieder nicht einigen.
    Auch auf 3-maligen Vorschlag und Bitten der Richterin wollten die Vermieterin und ihr Anwalt um keinen Preis einlenken und auf die unterbreiteten Angebote eingehen.
    Auf keinen Fall würden sie nachgeben oder auf eines der Angebote eingehen.
    Am 11.10. wird jetzt ein Urteil, in Abwesenheit der beiden Parteien gesprochen.
    Dann sehen wir weiter, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird.

  • Auf keinen Fall würden sie nachgeben oder auf eines der Angebote eingehen.
    Am 11.10. wird jetzt ein Urteil, in Abwesenheit der beiden Parteien gesprochen.
    Dann sehen wir weiter, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird.


    Da bin ich ja gespannt... (sogar sehr). Viel Glück!

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