Kündigung durch Eigentümerwechsel

  • Wir haben unseren Vermieter heute Mittag auf die Mängel in unserer Mietwohnung schriftlich mit fristsetzung hingewiesen und ein Schreiben das er die Miete nicht einfach mündlich erhöhen darf usw. allein schon wegen der Mängel mehr miete zu verlangen ist ein Unding, naja und um 20Uhr stand plötzlich die Tochter unseres Vermieters vor der Tür: "ich habe leider keine guten Nachrichten für Sie." und gab mir folgendes Schreiben:

    Hiermit setzt ich Sie in Kenntnis, das ich Frau M.....die neue Eigentümerin bin und kündige Sie fristgerecht zum 30.11.2011. Ich weise sie darauf hin, das die Miete zum 1. des Monats auf das Konto wie gehabt, eingegangen ist. Das sie des Öfteren nicht pünklich gezahlt haben (Kommentar: 1 mal zum 5.ten weil gehalt zu spät kam) und das nochmal vorkommt, werde ich gegen Sie rechtlich angehen. Und werde beim Wohnmeldeamt nachgehen.(Kommentar: aus dem Satz werde ich nicht schlau..)

    Darf Sie uns so einfach mit diesem hingeklatschten Zettel einfach so kündigen???

  • Wir haben unseren Vermieter heute Mittag auf die Mängel in unserer Mietwohnung schriftlich mit fristsetzung hingewiesen und ein Schreiben das er die Miete nicht einfach mündlich erhöhen darf usw. allein schon wegen der Mängel mehr miete zu verlangen ist ein Unding, naja und um 20Uhr stand plötzlich die Tochter unseres Vermieters vor der Tür: "ich habe leider keine guten Nachrichten für Sie." und gab mir folgendes Schreiben:

    Hiermit setzt ich Sie in Kenntnis, das ich Frau M.....die neue Eigentümerin bin und kündige Sie fristgerecht zum 30.11.2011. Ich weise sie darauf hin, das die Miete zum 1. des Monats auf das Konto wie gehabt, eingegangen ist. Das sie des Öfteren nicht pünklich gezahlt haben (Kommentar: 1 mal zum 5.ten weil gehalt zu spät kam) und das nochmal vorkommt, werde ich gegen Sie rechtlich angehen. Und werde beim Wohnmeldeamt nachgehen.(Kommentar: aus dem Satz werde ich nicht schlau..)

    Darf Sie uns so einfach mit diesem hingeklatschten Zettel einfach so kündigen???


    Ich würde auf diesen Schmarrn nicht mal reagieren.

  • Zitat

    Hiermit setzt ich Sie in Kenntnis, das ich Frau M.....die neue Eigentümerin bin und kündige Sie fristgerecht zum 30.11.2011. Ich weise sie darauf hin, das die Miete zum 1. des Monats auf das Konto wie gehabt, eingegangen ist. Das sie des Öfteren nicht pünklich gezahlt haben (Kommentar: 1 mal zum 5.ten weil gehalt zu spät kam) und das nochmal vorkommt, werde ich gegen Sie rechtlich angehen. Und werde beim Wohnmeldeamt nachgehen.(Kommentar: aus dem Satz werde ich nicht schlau..)

    Das ist wirklich keine Kündigung, sondern nur dummes Geschwätz, auf das man nicht reagieren muss. Selbst wenn die neue Eigentümerin wegen Eigenbedarfs für ein Familienmitglied kündigen will, muss das im Kündigungsschreiben genannt werden. Sie sollten aber im eigenen Interesse dafür sorgen, dass die Miete jeden Monat pünktlich bis zum dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters ist: Die Fälligkeit der Miete - wann muss gezahlt werden?

    Unpünktliche Mietzahlung ist tatsächlich ein Kündigungsgrund.

  • Zitat

    Hiermit setzt ich Sie in Kenntnis, das ich Frau M.....die neue Eigentümerin bin

    Da könnte jeder kommen !

    Zitat

    Darf Sie uns so einfach mit diesem hingeklatschten Zettel einfach so kündigen???

    Nein, reagieren Sie darauf nicht!

  • Hallo yackyyamy,
    da es "Richtlinien" in Bezug auf eine Wohnungskuendigung in Mietrecht bestehen ist erst vielleicht relevanter die ganze Situation damit einzuschaetze.
    Ich moechte Ihnen dabei mit ein paar Infos helfen.

    Der Vermieter benoetigt zur Kuendigung eines Mieters schon klare und nachvollziehbare Gruende. In Ihren Fall kommt event.eine Kuendigung wegen Verzug der Mietzahlung in Betracht.

    Fuer den Verzug der Mietzahlung gibt es gemaess Paragraf 543 BGB drei Moeglichkeiten
    1. Moeglichkeit: Sie sind mit zwei aufeinander folgenden Terminen der gesamten Miete in Verzug
    2. Moeglichkeit: Sie sind mit einen nicht unerheblichen Teil (eine Monatsmiete) fuer MINDESTENS zwei aufeinander folgeden Terminen in Verzug
    3. Moeglichkeit: Sie sind mit einen Betrag in Verzug von INSGESAMT 2 Monatsmieten wobei es keine Rolle spielt in welchen Zeitraum sich der Rueckstand gebildet hat.
    Aus den Satz "... aus denen Sie nicht schlau werden..." laesst sich nicht wirklich etwas daraus erkennen was relevant sein koennte.
    Tipp. Wenn Sie puenklich und komplett Ihre Miete zahlen geben Sie Ihrer Vermieterin keine von den oben genannten Moeglichkeiten.
    Zu Ihrer Frage > Sie kann sie so kuendigen aber ob es so rechtlich und ordnungsgemaess ist kann man fuer sehr sehr fraglich halten.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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