Vollgestelltes Haus

  • Guten Tag,

    meine Lebensgefährtin und ich haben letzte Woche einen Mietvertrag für eine Doppelhaushälfte unterschrieben. Die Doppelhaushälfte besteht aus zwei Wohnungen und einem "Apartment". Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung standen Teile der Wohnung im EG, sowie das Apartment und die Garage voll mit "Müll"(Messie oder sowas in der Art).

    Logischerweise haben wir im Mietvertrag verankert, dass das komplette Haus bis zum 1.9 völlig leer sein muss.

    Heute waren wir zu einer weiteren Besichtigung und mussten feststellen, dass das Haus im gleichen Zustand war wie vor einer Woche. Der Vermieter ist relativ alt, wodurch wir Bedenken haben, dass er das Haus bis zum 1.9. tatsächlich vollständig räumen könnte. Er schließt die Einbindung eines Räumungsunternehmens aus und bestätigte noch einmal mündlich, dass er die Räumung allein durchziehen möchte.

    Welche Möglichkeiten haben wir, falls der Vermieter es tatsächlich nicht schaffen sollte? Eine Auflösung des Mietvertrags wäre sehr unpraktisch, da wir derzeit in einem verkauften Haus(Mitte Oktober müssen wir raus sein), sowie in einer ländlichen Gegend wohnen, wo eine alternative Wohnung oder ein weiteres Miethaus zu finden für 5 Personen quasi unmöglich ist.

    Gruß
    Jan_

    Einmal editiert, zuletzt von Jan_ (20. August 2011 um 21:02)

  • BGB § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
    (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
    (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
    (3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
    (4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

    Sollte das Haus bis zu Mietbeginn nicht einen vertragsgemäßen Gebrauch entprechen, können Sie fristlos kündigen.
    Vor einer Übernahme des Krempels würde ich warnen, da die Eigentumsverhältnisse nicht klar offenliegen.

  • Hallo Jan,

    "Welche Möglichkeiten haben wir, falls der Vermieter es tatsächlich nicht schaffen sollte?"
    Ihr könntet Eure Möbel zwischenlagern und in ein Hotel ziehen.
    Das ist kein Spass...
    Ernsthaft: Macht doch mal so eine Rechnung auf, schriftlich während eines Gesprächs mit dem künftigen VM, woran er dann erkennnen muss, wann er pleite sein wird. Dann bietet Ihr ihm an, mit Bekannten behilflich zu sein, um das Unheil abzuwenden.

  • Hallo,

    vielen Dank für die informativen Antworten!

    Die fristlose Kündigung ist nun raus, die der VM aber ignoriert. Welche Möglichkeiten bzw. Rechte haben wir bezüglich der Kaution? Müssen ja schließlich woanders einziehen. Sind leider (noch) keine Millionäre. :rolleyes:

    Gruß
    Jan

  • Jan:

    "Die fristlose Kündigung ist nun raus, die der VM aber ignoriert."
    Inwiefern ignoriert? (Reaktion, Nichtreaktion?)

    "Welche Möglichkeiten bzw. Rechte haben wir bezüglich der Kaution?"
    Zurückfordern mit Fristsetzung.
    Habt Ihr mit dem VM ein Gespräch geführt?

  • Hallo Berny,

    ich habe die Kündigung ihm persönlich in die Hand gedrückt. Er hat sie nicht gelesen und auf ein Haufen seines Inventars im Haus gelegt.

    Ein Gespräch mit dem VM war nicht möglich, da er völlig abblockte.

    2 Mal editiert, zuletzt von Jan_ (27. August 2011 um 15:28)

  • Ja, meine Lebensgefährtin sowie eine Freundin.


    Und wenn sich in den kommenden 4 Tagen nichts tut? Könnte er evtl. insolvent sein? Dann hättet Ihr wieder die Ar***karte...:mad:

  • Der VM besitzt 3 Häuser mit diversen Wohnungen die beinahe alle vermietet sind. So schlecht kann es ihm gar nicht gehen. Außerdem hat er in der Vergangenheit einige Häuser verkauft.

    Ach, noch eine Frage: Wir haben, wie gesagt, dem VM heute die Kündigung übergeben. Was ist, wenn er jetzt doch noch ein Räumungsunternehmen einbindet, die das Haus in 2-3 Tagen leer hat? Ist unsere fristlose Kündigung dann unwirksam, da er ja doch bis zum Mietbeginn die Mietsache vertragsgemäß geräumt hat?

    Gruß
    Jan

    Einmal editiert, zuletzt von Jan_ (27. August 2011 um 17:26)

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