Eintritt nach §563 wird nicht akzeptiert

  • Moin,

    ich habe bereits einige Antworten über die Suche erhalten, allerdings wäre etwas mehr Input für meine Situation gut.

    Sachverhalt:

    Ich bin am 06.05.2012 in den Haushalt meiner Großmutter zugezogen. Sie lebte hier seit mein Großvater 2005 verstarb allein und beide zusammen bewohnten die Wohnung seit 1969. Mein Zuzug ist damals vom Vermieter genehmigt wurden und mein dauerhafter Erstwohnsitz ist seit diesem Tag der gemeinsame Wohnraum.

    Am 06.02.2025 verstarb meine Großmutter. Am 27.02.2025 (ich weiß, etwas spät) teilte ich dem Vermieter mit, dass ich in das bestehende Mietverhältnis meiner Großmutter gemäß §563 Abs. 2 BGB eintrete. Bereits 7 Tage später erhielt ich lediglich eine Kündigung des Mietverhältnisses zum 01.04.2025. Der Vermieter behauptete, er habe keine Kenntnis darüber, dass der Wohnraum von mehreren Personen bewohnt wurden sei. Ich ging daraufhin in Widerspruch, besorgte eine aktuelle Meldebescheinigung. Das Schreiben des Vermieters, dass er zum damaligen Zeitpunkt zugestimmt hatte lag mir leider nicht mehr vor (bewahrt jemand so etwas 10 Jahre auf?). Nachdem ich dies dem Vermieter vorgelegt hatte, erhielt ich eine weitere Kündigung zum 31.03.2026 mit dem Vermerk, dass ich als Erbe nicht für einen neuen Mietvertrag in betracht komme und man bei Nichtauszug eine Räumungsklage anstreben werde. Im Juni 2025 erhielt ich dann ein an mich gerichtetes Schreiben mit der Bitte einer Mieterhöhung zuzustimmen. Es handelte sich hierbei um die übliche Mieterhöhung, die auch alle Nachbarn erhielten. Ich schrieb daraufhin dem Vermieter, dass ich wohl kaum sein Ansprechpartner sein könne, wenn da er mich nicht als Mieter akzeptieren würde. Daraufhin rief mich eine Mitarbeiterin des Vermieters an und fragte mich schlicht, wo denn mein Problem sei, laut ihrem System sei ich als Hauptmieter hinterlegt. Ich bat die Dame mir das doch bitte schriftlich zukommen zu lassen und seit dem habe ich nichts mehr von ihr gehört. Es kamen dann noch weitere Schreiben mit der Bitte um Zustimmung zur Mieterhöhung. Ich schrieb jedesmal die gleiche Email, nur erhielt ich diesmal keine Antworten mehr. Im Oktober 2025 verstarb dann meine Mutter und ich rückte in der Erbfolge vor (hier sah der Vermieter vorher lediglich meine Mutter und andere Verwandte als mögliche Nachmieter an). Dies teilte ich dem Vermieter zwar nicht mit, aber irgendwie hat er es erfahren und mir geschrieben, dass die Kündigung auch nach dem ich direkter Erbe der Mietsache sei weiterhin bestand habe. Bis Anfang letzten Monats kam dann erstmal nichts. Weder scheint Klage erhoben wurden zu sein, noch wurde wieder nach einer Zustimmung zur Mieterhöhung geschrieben. Am 02.06.2026 erhielt ich dann die letzmalige Aufforderung der Mieterhöhung zuzustimmen, sonst würde man binnen 7 Tagen ein Klageverfahren einleiten. Ich reagierte hieraufhin lediglich mit der Nachfrage, ob der Vermieter mir denn mal zeigen könnte, dass er mich plötzlich als Mietpartei akzeptiert. Es erfolgte wieder keine Reaktion. Stattdessen erhielt ich am 14.07.2026 ein Schreiben mit dem Nachtrag zum Mietvertrag und war ehrlich gesagt schon ziemlich erfreut, dass es nun endlich erledigt sei.

    Nun sehe ich hier allerdings einige formelle Dinge, die mich stutzig werden lassen. Zum einen geht aus dem Nachtrag nur hervor, dass ich aufgrund der Erbschaft in das Mietverhältnis eintreten würde. Zum anderen steht lediglich drinnen, dass ich das Mietverhältnis übernehmen würde. Ggf ist es das gleiche was ich eigentlich möchte, aber zu allem Überfluss soll das ganze erst ab dem 01.08.2026 gelten und da habe ich dann schon starke Bauchschmerzen. Obendrein fordert der Vermieter nun eine nachträgliche Kaution. Ich weiß, dies ich durchaus rechtens, aber er verlangt explizit eine Einmalzahlung.

    Nach meinem Verständnis bin ich seit dem Ableben meiner Großmutter im vergangenen Jahr in ihr bestehendes Mietverhältnis eingetreten und dies nicht als Erbe sondern als familiärer Angehöriger im selben Haushalt. Ich möchte dies schon auch so festgehalten haben. Darüberhinaus habe ich doch auch als Eintretender das Recht eine mögliche Kaution in 3 Teilen zu zahlen oder? Auf der anderen Seite sehe ich gar keine Notwendigkeit diese Kaution zu leisten, da der Vermieter dies bereits im vergangenen Jahr nach meinem Eintritt hätte anzeigen müssen und nicht 1 1/2 Jahre später.


    Mal Abseits von der Kaution, wie beurteilt ihr den Sachverhalt? Sollte ich da lieber einen Anwalt mit betrauen oder ist das tatsächlich übliche Praxis?

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