Schönheitsreparaturen bei Auszug - Komplett renovieren oder nur ausbessern?

  • Hallo Mietrecht-Freunde,

    meine Schwägerin zieht bald aus ihrer jetzigen Wohnung aus. Mietdauer 2 Jahre.

    Das Mietverhältnis ist angespannt (ständige Heizungsausfälle im Winter, keine Belegeinsicht bei Nebenkostenabrechnung und unwirksame Kostenpositionen)

    Um nun nicht noch Probleme was den Zustand der Wohnung angeht zu bekommen wollen auf Nummer sicher gehen ob eine Auszugsrenovierung durchgeführt werden muss oder nicht.


    Lauf Übergabeprotokoll wurden die Wände weiß gestrichen und "i.o." übernommen.

    Im Mietvertrag sind Schönheitsreparaturen geregelt und bei Auszug soll die Wohnung sinngemäß in einem ordnungsgemäßen einwandfreien Zustand zurück gegeben werden. Genaueres dazu lade ich hier hoch.

    Meiner Auffassung nach, müssten nur die Wände gestrichen werden die stark abgenutzt sind, so dass die Wohnung einen guten Eindruck renovierten Eindruck macht.

    Farbige Wände sind in der Wohnung nicht vorhanden.

    Kann jemand meine Auffassung bestätigen oder hat Ergänzungen?

    Danke im voraus.


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  • Meiner Auffassung nach, müssten nur die Wände gestrichen werden die stark abgenutzt sind, so dass die Wohnung einen guten Eindruck renovierten Eindruck macht.

    Definiere mal "stark abgenutzt". Damit plagen sich auch Juristen, und das sind professionelle Wortklauber ;)


    Man kann trefflich darüber streiten wann eine Renovierung, hier Wände streichen, erforderlich ist.

    Nach meine Verständnis immer dann, wenn deutliche Gebrauchsspuren erkennbar sind. Das können Schattierungen von Bilderrahmen sein oder mehr schlecht als recht verspachtelte Löcher in der Wand. Im Zweifelsfall ist es sinnvoller mit dem Vermieter zu reden und genau nachzufragen was von seiner Seite erwartet wird. Das am Besten schriftlich festhalten.

    Danach kann man noch immer überlegen, ob Wände streichen überhaupt geschuldet ist, oder ob man das evtl. macht ohne rechtliche Verpflichtung, nur um seinen Frieden haben.


    Nach nur 2 Jahren Mietdauer ist ein streichen der Wände nur selten wirklich erforderlich.

    Ausnahme: man hat Schweizer Käse aus der Wand gemacht oder Wände in intensiven Farben gestrichen, die sich nicht mit 1x überstreichen beseitigen lassen.


    Was nicht ok ist, wenn wirklich eine Wand gestrichen werden muss: nur die optisch auffälligen Stellen überstreichen. Entweder streicht man die ganze Wand oder lässt es ganz bleiben. Schlecht oder nur partiell gestrichene Wände bei Auszug gehen überwiegend zu Lasten der Mieter.

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