Hallo Mietrecht-Freunde,
meine Schwägerin zieht bald aus ihrer jetzigen Wohnung aus. Mietdauer 2 Jahre.
Das Mietverhältnis ist angespannt (ständige Heizungsausfälle im Winter, keine Belegeinsicht bei Nebenkostenabrechnung und unwirksame Kostenpositionen)
Um nun nicht noch Probleme was den Zustand der Wohnung angeht zu bekommen wollen auf Nummer sicher gehen ob eine Auszugsrenovierung durchgeführt werden muss oder nicht.
Lauf Übergabeprotokoll wurden die Wände weiß gestrichen und "i.o." übernommen.
Im Mietvertrag sind Schönheitsreparaturen geregelt und bei Auszug soll die Wohnung sinngemäß in einem ordnungsgemäßen einwandfreien Zustand zurück gegeben werden. Genaueres dazu lade ich hier hoch.
Meiner Auffassung nach, müssten nur die Wände gestrichen werden die stark abgenutzt sind, so dass die Wohnung einen guten Eindruck renovierten Eindruck macht.
Farbige Wände sind in der Wohnung nicht vorhanden.
Kann jemand meine Auffassung bestätigen oder hat Ergänzungen?
Danke im voraus.
[Dateianhang gelöscht! Bitte anonymisieren und neu hochladen]