Hallo!
Mein Mieter meiner 3-Zimmer-Eigentumswohnung im 2. Stock möchte gerne eine 10%ige Mietminderung, da ein Gerüst wegen Behebung eines Hagelschadens an den Rolläden am Haus angebracht ist. Das Gerüst ist vor dem Balkon - behindert aber die Sicht nicht. Auch der Geräuschpegel ist nicht sehr hoch.
Meine Frage:
Wie würdet Ihr reagieren?
Möchte mich nicht querstellen und ihm des guten Willens und des Friedens wegen mit einem Gegenvorschlag entgegen kommen. Ich habe an 3% gedacht, da ich beim googeln ein Gerichtsurteil recherchiert habe, das die 3% empfiehlt. (Amtsgericht Wiesbaden vom 25.06.2012, Az: 93 C 2696/11 (42): "Die bloße Existenz des Gerüstes führt zu einer Einsehbarkeit in die Wohnung und zu einer erhöhten Einbruchsgefahr. Mietminderungsquote: 3%.