Schadensersatz Hochwasser

  • Hallo an alle,

    in unserer Wohnung (EG) gab es schon öfter Probleme mit Hochwasser, da der Abfluss an einer Straße oberhalb der Wohnung liegt, sprich bei stärkerem und längerem Regen ist Wasser aus Toiletten, Wannen etc. gekommen. Bisher war es nich extrem viel, aber das ganze war dem Vermieter lange bekannt, es wurden schon nach solchen Vorfällen Trockner aufgestellt etc. Angeblich war es ein Konstruktionsfehler der Baufirma und der "Zuständige" war in Urlaub, als der Vermieter vor ca. zwei Monaten da angerufen hat. Vor kurzem gab es wieder etwa 10-15cm Hochwasser, aber diesmal in der gesamten Wohnung, nachdem mit Hilfe von Nachbarn das Wasser beseitigt wurde, konnte man da trotzdem nicht wirklich wohnen (extrem feucht, Gestank), vor allem nich mit kleinen Kindern. Glücklicherweise hatten wir bereits vor auszuziehen (Kündigungsfrist läuft im August ab) und haben nun eine andere Wohnung, trotzdem mussten wir einige Tage bei Verwandten verbringen, weil die andere Wohnung noch nich komplett frei war. Nun ist der ganze Boden hin, die Wände sind unten feucht usw., d.h. dort muss wahrscheinlich erst mal paar Monate alles i. O. gebracht werden.

    Die Frage nun: In wiefern besteht für mich Anspruch auf Schadensersatz, das Problem war ja länger bekannt, es gab schon vor paar Jahren Probleme. Bei den Möbeln ist nich viel passiert, höchstens unten ein wenig aufgegangen, das kann man noch hinnehmen, aber gibt es da wenigsten Mieterlass, die Wohnung war ja eine Zeit lang nicht bewohnbar und ist es in August auch nicht, wobei die Frist ja da endet und man normalerweise für August bezahlen müsste. Außerdem hat der Vermieter neulich erwähnt die letzten Jahre haben sich Nebenkosten geändert und ich müsste nachzahlen (weiß noch nicht von wieviel die Rede ist), müsste ich nicht jedes Jahr darüber informiert worden sein?
    P.S. wir haben keine Rechtsschutzversicherung, sonst würde ich den Anwalt fragen, würde es sich lohnen sich einen für einen solchen Fall zu Hilfe zu nehmen?

    Grüße

  • 1. Für eine Wohnung, die durch Hochwasser unbewohnbar wurde, muss auch keine Miete bezahlt werden.

    2. Schäden an Ihrem Hausstand reguliert Ihre Hausratversicherung, hoffentlich vorhanden.

    3. Über Schäden an der Wohnung müssen Sie sich keine Gedanken machen, das ist die Angelegenheit Ihres Vermieters.

    4. Das Thema Nebenkosten ist eine andere Baustelle und hat in diesem Zusammenhang hier nichts zu suchen.

  • Alles klar, Danke.
    Zum Thema Nebenkosten hab ich mich nun woanders informiert.
    Wenn die Hausratversicherung das von selbst auch mit dem Vermieter regelt, dann ist es ja nicht schlimm.

  • smash50:

    "Zum Thema Nebenkosten hab ich mich nun woanders informiert."
    Zufriedenstellend?

    "Wenn die Hausratversicherung das von selbst auch mit dem Vermieter regelt, dann ist es ja nicht schlimm."
    Das bezweifele ich: Die HRV regelt von selbst mit dem VM garnichts, sondern ihr Versicherungsnehmer (das seid Ihr) regelt etwas mit der HRV.


  • Zufriedenstellend?


    Nicht für den Geldbeutel :D, aber in unserem Fall hat der Vermieter alle Fristen bezüglich der Mitteilung etc. korrekt eingehalten, also gibt es da nix zu meckern.

    Mir ist klar, dass wir etwas mit der HRV regeln müssten, aber ich dachte indirekt wird sie das mit dem Vermieter bzw. der Baufirma regeln, weil die von den Problemen wussten, jedoch nichts unternommen haben. Oder sichert die HRV unabhängig davon ab?

    Prinzipiell ist es mir gleich, da wir keine haben, aber es schadet nicht, darüber Bescheid zu wissen.

  • Mir ist klar, dass wir etwas mit der HRV regeln müssten, aber ich dachte indirekt wird sie das mit dem Vermieter bzw. der Baufirma regeln, weil die von den Problemen wussten, jedoch nichts unternommen haben. Oder sichert die HRV unabhängig davon ab?
    es schadet nicht, darüber Bescheid zu wissen.


    Falls und wodurch der Euch entstandene Schaden von der HRV abgedeckt ist, erhaltet Ihr die Versicherungsleistungen.
    Der HRV ist es anheimgestellt, bei Dritten Regress zu nehmen.

  • Zitat

    Prinzipiell ist es mir gleich, da wir keine haben,

    Habe ich das richtig verstanden, dass Sie keine Hausratversicherung abgeschlossen haben? Dann bleiben Sie auf dem Schaden an Ihrer Einrichtung, etc. aber sitzen. Die Versicherung Ihres Vermieters zahlt nur für Schäden am Haus und den damit fest verbundenen Teilen wie Bodenbeläge u.ä.

  • Zitat

    Habe ich das richtig verstanden, dass Sie keine Hausratversicherung abgeschlossen haben?

    Ja, aber die Schäden an der Einrichtung sind nicht groß, da das Wasser etwa 10-15cm hoch stand. Die Möbel sind dadurch nicht großartig beschädigt worden, umso mehr die Wände und v.a. Bodenbeläge. Mir war eigendlich nur wichtig, wie es nun um die Miete steht, wenn die Wohnung sowieso nicht bewohnbar ist.

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