Hallo an alle,
in unserer Wohnung (EG) gab es schon öfter Probleme mit Hochwasser, da der Abfluss an einer Straße oberhalb der Wohnung liegt, sprich bei stärkerem und längerem Regen ist Wasser aus Toiletten, Wannen etc. gekommen. Bisher war es nich extrem viel, aber das ganze war dem Vermieter lange bekannt, es wurden schon nach solchen Vorfällen Trockner aufgestellt etc. Angeblich war es ein Konstruktionsfehler der Baufirma und der "Zuständige" war in Urlaub, als der Vermieter vor ca. zwei Monaten da angerufen hat. Vor kurzem gab es wieder etwa 10-15cm Hochwasser, aber diesmal in der gesamten Wohnung, nachdem mit Hilfe von Nachbarn das Wasser beseitigt wurde, konnte man da trotzdem nicht wirklich wohnen (extrem feucht, Gestank), vor allem nich mit kleinen Kindern. Glücklicherweise hatten wir bereits vor auszuziehen (Kündigungsfrist läuft im August ab) und haben nun eine andere Wohnung, trotzdem mussten wir einige Tage bei Verwandten verbringen, weil die andere Wohnung noch nich komplett frei war. Nun ist der ganze Boden hin, die Wände sind unten feucht usw., d.h. dort muss wahrscheinlich erst mal paar Monate alles i. O. gebracht werden.
Die Frage nun: In wiefern besteht für mich Anspruch auf Schadensersatz, das Problem war ja länger bekannt, es gab schon vor paar Jahren Probleme. Bei den Möbeln ist nich viel passiert, höchstens unten ein wenig aufgegangen, das kann man noch hinnehmen, aber gibt es da wenigsten Mieterlass, die Wohnung war ja eine Zeit lang nicht bewohnbar und ist es in August auch nicht, wobei die Frist ja da endet und man normalerweise für August bezahlen müsste. Außerdem hat der Vermieter neulich erwähnt die letzten Jahre haben sich Nebenkosten geändert und ich müsste nachzahlen (weiß noch nicht von wieviel die Rede ist), müsste ich nicht jedes Jahr darüber informiert worden sein?
P.S. wir haben keine Rechtsschutzversicherung, sonst würde ich den Anwalt fragen, würde es sich lohnen sich einen für einen solchen Fall zu Hilfe zu nehmen?
Grüße