Mietvertragskündigung trotz gezahlter Mieten?

  • In der Regel nicht. Außer der Strom wäre als sonstige Betriebskosten im Vertrag vereinbart.

    Genau, ich habe zwar auch gelesen, dass der Vermieter die Stromkosten auf die Miete aufrechnen darf aber da müssten dann ja auch erst einmal zwei Monatsmieten zusammen kommen und das dauert. Soweit ist es ja zum Glück längst nicht bei mir. Als sonstige Betriebskosten ist das nicht vereinbart.

    Naja, ich denke, das die Stromkosten zuvor vllt. für Renovierungen usw. über den Vermieter liefen und daher der Grundversorger die Rechnung an den Vermieter gestellt hat.

    daher möchtest du die Kündigung vielleicht einem Anwalt zeigen und von ihm einschätzen lassen.

    Ich denke da komme ich nicht drum herum, klar habt ihr mir hier schon viel geholfen bzw. Infos gegeben aber um wirklich rechtlich abgesichert sein zu können wäre das über einen Anwalt wohl doch besser respektive sicherer.

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