Parkett beschädigt - muss neu verlegt werden - Neupreis oder Zeitwert?

  • Hallo. Ich habe einen Schaden am Parkett meiner angemieteteten Wohnung verursacht. EIn Gutachter meiner Versicherung war bereits vor Ort und sagt "meine Schuld". Die Versicherung will daher nicht bezahlen. Das Parkett muss anscheinend im betroffenen Raum neu verlegt werden. Kosten dafür: ca. 2.200,-€. Der Gutachter schreibt allerdings: Zeitwert des beschädigten Parketts: ca. 1.250,-€ Meine Frage: Muss ich den Neupreis (2.200,-€) oder "nur" den Zeitwert (1.250,-€) bezahlen?

  • EIn Gutachter meiner Versicherung war bereits vor Ort und sagt "meine Schuld".

    Merkwürdig...Du hast aber schon die Privathaftpflichtversicherung kontaktiert, oder? Da geht es nämlich gar nicht darum, ob Du schuld hast (das ist bei einem Haftpflichtschaden immer deine Schuld), sondern darum ob die Beschädigung mutwillig oder fahrlässig erfolgt ist.

    Ist das Ganze nicht mutwillig oder grob fahrlässig erfolgt, würde ich bei der Entscheidung der Versicherung auf jeden Fall in Widerspruch gehen.

    Ansonsten ist immer nur der Zeitwert zu zahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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