Nach Kündigung wurde trotzdem Miete abgezogen

  • Hallo,

    nachdem wir bei unserer Wohnungsbaugenossenschaft unseren Mietvertrag für unsere Wohnung zum 31.06.2011 gekündigt haben, haben wir auch eine Bestätigung der Kündigung erhalten (allerdings stand in der Bestätigung das die Wohnung zum 01.07.2011 erst gekündigt ist).

    Wir haben bereits am 20.06.2011 wegen einem Termin für eine Wohnungsübergabe geben. Wir erhielten aber erst für den 05.07.2011 einen Termin zur Wohnungsübergabe, weil die Wohnungsbaugenossenschaft sonst keine Zeit gehabt hat.

    Nun wurde uns Miete für den 01.07 bis 05.07 von unserem Konto abgezogen, obwohl wir auch die Einzugermächtigung zum 31.06.2011 wiederrufen und für ungültig ab diesem Datum erklärt haben!

    Fragen:

    1. Ist er Rechtens das uns die Miete für die Tage in rechnung gestellt wurde? (es ist ja nichtmal unser Verschulden)
    2. Kann ich eine Anzeige wegen Nötigung erstatten? (da von unserem Konto ohne recht abgebucht wurde)

  • Hallo NoAim91,

    "nachdem wir bei unserer Wohnungsbaugenossenschaft unseren Mietvertrag für unsere Wohnung zum 31.06.2011 gekündigt haben,"
    Tipp: Mal einen Kalender anschauen.

    "haben wir auch eine Bestätigung der Kündigung erhalten (allerdings stand in der Bestätigung das die Wohnung zum 01.07.2011 erst gekündigt ist)."
    Und Ihr habt das so hingenommen?

    "Wir haben bereits am 20.06.2011 wegen einem Termin für eine Wohnungsübergabe geben. Wir erhielten aber erst für den 05.07.2011 einen Termin zur Wohnungsübergabe, weil die Wohnungsbaugenossenschaft sonst keine Zeit gehabt hat.
    Nun wurde uns Miete für den 01.07 bis 05.07 von unserem Konto abgezogen,"
    Ich würde den Vermieter fragen, was das soll. Je nachdem würde ich dieser Abbuchng widersprechen.

    "obwohl wir auch die Einzugermächtigung zum 31.06.2011 wiederrufen und für ungültig ab diesem Datum erklärt haben!"
    Jaja, was man so alles am 31.06. machen kann...

    "1. Ist er Rechtens das uns die Miete für die Tage in rechnung gestellt wurde? (es ist ja nichtmal unser Verschulden)"
    Eigentlich nicht, s.o.

    "2. Kann ich eine Anzeige wegen Nötigung erstatten? (da von unserem Konto ohne recht abgebucht wurde)"
    Nein, war keine Nötigung. Siehe: Nötigung ? Wikipedia

  • Hallo NoAim91,

    "haben wir auch eine Bestätigung der Kündigung erhalten (allerdings stand in der Bestätigung das die Wohnung zum 01.07.2011 erst gekündigt ist)."
    Und Ihr habt das so hingenommen?

    ja, wir haben daraufhin nix erwidert, da es uns egal war, obs zum 30.06 oder 01.07 gekündigt ist.


    "Wir haben bereits am 20.06.2011 wegen einem Termin für eine Wohnungsübergabe geben. Wir erhielten aber erst für den 05.07.2011 einen Termin zur Wohnungsübergabe, weil die Wohnungsbaugenossenschaft sonst keine Zeit gehabt hat.
    Nun wurde uns Miete für den 01.07 bis 05.07 von unserem Konto abgezogen,"
    Ich würde den Vermieter fragen, was das soll. Je nachdem würde ich dieser Abbuchng widersprechen.

    Der Mieter hat gesagt wir müssen für diesen Zeitraum zahlen ... allerdings hat meine Freundin angerufen ich werde morgen nochmals etwas energischer dort anrufen...



    "1. Ist er Rechtens das uns die Miete für die Tage in rechnung gestellt wurde? (es ist ja nichtmal unser Verschulden)"
    Eigentlich nicht, s.o.

    Also zurück buchen?

  • NoAim91:

    "Der Mieter hat gesagt wir müssen für diesen ..."
    Ähem, Mieter oder Vermieter?

    "Also zurück buchen?"
    Wie ich bereits vorschlug: Ich würde den Vermieter fragen, was das soll. Je nachdem würde ich dieser Abbuchng widersprechen.

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