Hallo liebes Schwarmwissen,
meine Vermieter haben mir nach §573 a Abs. 1 BGB mit gesetzlicher Frist von 6 Monaten gekündigt. Wenn ich nun ein paar Monate früher aus der Wohnung möchte, muss ich den bereits gekündigten Mietvertrag noch einmal, dann zu meiner früheren Frist, kündigen? Oder gilt in diesem Fall vielleicht sogar eine verkürzte Kündigungsfrist für mich?
Ich denke, einen bereits gekündigten Vertrag kann man nicht noch einmal kündigen, aber vielleicht liege ich hier ja falsch.
Ich bin dankbar für Eure Antworten!
Sandra
 
		