Mieminderung defekte Spülmaschine

  • Hallo zusammen,

    Ich bräuchte mal eure Erfahrungen/Meinungen.

    Kurzer Sachverhalt : die Küche in der Mietwohnung in der ich wohne ist mittlerweile ca. 20 Jahre alt. Ich hatte bereits mehrere male darauf hingewiesen ob man nicht mal die Küche erneuern könnte, da die Geräte bestimmt alle bald nach und nach den Geist aufgeben.

    Vor 6 Monaten kam dann der Kühlschrank - - > wurde gleich getauscht.

    Jetzt ist es die Spülmaschine, und nun kommt meine Vermieterin auf die Idee eine neue Küche zu kaufen. Problem ist nun das die Lieferung der neuen Küche für März 2023 geplant ist. Das heißt für mich ich darf den ganzen Zeitraum von hand abspülen.

    Eigentlich habe ich ein gutes Verhältnis mit meiner Vermieterin aber sie investiert hier nichts in die Wohnung, ich spiele nun echt mit dem Gedanken eine Mietminderung zu veranlassen, wie ist dazu eure Meinung? Hab ich da überhaupt ein recht drauf? Neue Küche ist ja bestellt.

    Danke!

  • Wenn die Küche teil der Mietsache ist, sehe ich da durchaus ein Anrecht auf eine geringe Mietminderung, ebenso wie ich übrigens das Anrecht der Vermieterin erkenne, zu reparieren oder gebraucht zu ersetzen anstatt neu zu kaufen.......

  • Kurzer Sachverhalt : die Küche in der Mietwohnung in der ich wohne ist mittlerweile ca. 20 Jahre alt.

    Hier sollte erst einmal geprüft werden, ob die Küche ein Teil der Mietsache ist, oder ob es sich nicht ggfs. um eine Leihe (unentgeltliche Überlassung) handelt.

    Ist letzteres der Fall, dann wäre eine Mietminderung ausgeschlossen, weil der Vermieter nicht zu einem Ersatz verpflichtet ist.

    Eigentlich habe ich ein gutes Verhältnis mit meiner Vermieterin aber sie investiert hier nichts in die Wohnung, ich spiele nun echt mit dem Gedanken eine Mietminderung zu veranlassen, wie ist dazu eure Meinung?

    Wenn sie eine neue Küche kauft, dann investiert sie ja in die Wohnung ;)

    Auf der anderen Seite kann es sein, dass nicht großartig investiert wird, weil der Vermieterin die finanziellen Mittel fehlen.

    Da Du nach meiner Meinung fragst: Ich würde auf eine Mietminderung verzichten. Grundsätzlich hättest Du bei einer angemieteten Küche nur einen Anspruch darauf, dass der Geschirrspüler repariert/erneuert (geht auch gebraucht) wird. Hier bekommst Du aber eine komplett neue Küche in die Wohnung, worauf Du aber ggfs. gar keinen Anspruch hättest.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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