Nebenkostenabrechnung..

  • Hallo,

    ich wohne seit 1,5 Jahren in meiner Wohnung und habe meine erste Abrechnung bekommen. Habe bisher 20 EUR Betriebskosten und 15 Heiz-/Warmwasservorauszahlung geleistet. Für die 2. Position bekomme ich um die 60 wieder. Für die Betriebskosten soll ich 457,53 EUR zahlen, und habe demnach eine Nachzahlung von 237,53 EUR. Im Juni 10 hat es einen Eigentümerwechsel gegeben. Können sich dann die Betriebskosten so stark erhöhen? Die vorherige Vermieterin meinte, sie wäre mit meinen Beträgen immer hingekommen. Kann sich das einfach so gravierend geändert haben? Oder wollte mir die alte Eigentümerin die Miete gering rechnen?

    Seitdem wir den Eigentümer gewechselt haben, haben wir anscheinend einen Hausmeister.
    Und die Kosten für den Allgemeinstrom wundert mich. Wir haben ein System, bei dem jede Woche ein Schlüssel weiter gegeben wird, den wir in unseren Stromkasten stecken müssen. Dann wird für die Zeit der Strom direkt mit meinem Stromanbieter verrechnet.

    Was mich noch wundert...Warum wurden einige Positionen auf meine genauen Wohntage umgerechnet, andere nicht?
    Noch zur Info: Ich bewohne 20 qm.

    Vielen Dank im Voraus für eure Kommentare!

    Einmal editiert, zuletzt von studentin85 (5. Juli 2011 um 16:08)

  • An dieser Abrechnung ist nichts auszusetzen. Klare Angaben, korrekte Verteilerschlüssel.

    Was aber mit dem Schlüssel und der Weitergabe gemeint ist, verstehe ich nicht. Der abgerechnete Allgemeinstrom dürfte wohl hauptsächlich für den Betrieb der Zentralheizung angefallen sein.

  • Hallo studentin85,

    ich sehe in der BK_Abrechnung nichts Auffälliges, gehe mal davon aus, dass in den Kanalgebühren Frischwasser, Abwasser und Regenabwasser enthalten sind.
    Eine Heizkostenabrechnung haste also separat erhalten?

    "Für die Betriebskosten soll ich 457,53 EUR zahlen, und habe demnach eine Nachzahlung von 237,53 EUR."
    Die Vorauszahlungen waren also deutlich zu gering, und die zukünftige scheint dem ja wohl Rechnung trgen.

    "Im Juni 10 hat es einen Eigentümerwechsel gegeben. Können sich dann die Betriebskosten so stark erhöhen? Die vorherige Vermieterin meinte, sie wäre mit meinen Beträgen immer hingekommen."
    Diese Aussage ist nicht zielführend, eher subjektiv. Man müsste da sämtliche Abrechnungsbelege einsehen.

    "Seitdem wir den Eigentümer gewechselt haben, haben wir anscheinend einen Hausmeister."
    Sind dessen Kosten lt. MV auf den Mieter umlegbar?

    "Und die Kosten für den Allgemeinstrom wundert mich."
    Nöö, mich nicht. Meine Mieterin einer 25m² Wohnung zahlt jährlich 20€, da sind Deine 14€ nicht aussergewöhnlich.
    Richtig, wie Herr Mainschwimmer schon sagt, zur Heizungssteuerung kommen noch Klingel-/Haussprechanlage, Antennenverstärker, Allgemeinbeleuchtung.

    "Wir haben ein System, bei dem jede Woche ein Schlüssel weiter gegeben wird, den wir in unseren Stromkasten stecken müssen. Dann wird für die Zeit der Strom direkt mit meinem Stromanbieter verrechnet."
    Das muss ich jetzt wohl nicht verstehen...:confused:

    "Was mich noch wundert...Warum wurden einige Positionen auf meine genauen Wohntage umgerechnet, andere nicht?"
    Es gibt verschiedene Umrechnungsschlüssel, bspw. Mietfläche, Personen, tats. Verbrauch.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (5. Juli 2011 um 18:55)

  • Hallo studentin85,
    wenn das Ihre erste Bekoabrechnung ist, dann besteht die Vermutung das Sie zu geringe Beko Vorauszahlungen bezahlt haben. Im Regelfall ist eine Nachzahlung legitim. Auf Ihre einzelnen "Darstellungen" zu antworten ist schwer, da hilft am besten ersteinmal die Nachfrage beim Vermieter auf das "Wieso" und "Warum".
    In Bezug auf den Umlageschluessel kann ein Blick in den Mietvertrag hiflreich sein.

    Tipp: Sie haben das Recht auf Einsicht in die einzelnen Rechnungen. Entweder direkt beim Vermieter oder auf Kopien ( kostenpflichtig ).

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Vielen Dank für Ihre Antworten! Habe auch schon mit den anderen Mietern gesprochen, und die Beträge sind wohl in Ordnung. Bis auf den Allgemeinstrom, das wird jetzt aber geklärt.

    Noch als Anmerkung....ja das mit dem Stromschlüssel, kannte bisher weder Verwalter,noch der neue Eigentümer, noch sonst einer, dem ich davon erzählt habe. Jede Woche wird ein Schlüssel den man in seinen Stromkasten stecken muss weitergereicht. Nur wenn eine Partei diesen Schlüssel in seinen Sicherungskasten umgedreht hat, funktioniert Licht im Flur, die Türklingeln und die Heizungspumpe. Solange der Schlüssel steckt, läuft der Strom für diese Woche direkt über den eigenen Stromzähler.

  • studentin85:

    "Habe auch schon mit den anderen Mietern gesprochen, und die Beträge sind wohl in Ordnung. Bis auf den Allgemeinstrom, das wird jetzt aber geklärt."
    War meine Antwort nicht schlüssig? Wo ist (noch) das Problem?

    "das mit dem Stromschlüssel, kannte bisher weder Verwalter,noch der neue Eigentümer, noch sonst einer, dem ich davon erzählt habe. Jede Woche wird ein Schlüssel den man in seinen Stromkasten stecken muss weitergereicht. Nur wenn eine Partei diesen Schlüssel in seinen Sicherungskasten umgedreht hat, funktioniert Licht im Flur, die Türklingeln und die Heizungspumpe. Solange der Schlüssel steckt, läuft der Strom für diese Woche direkt über den eigenen Stromzähler."
    Jetzt habe ich es verstanden. Von einer solche Schaltungsregelung habe ich noch nie gehört. Falls sie nicht mietvertraglich vereinbart ist, bin ich nicht sicher, ob sie einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde.

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