Einigung bei Schlüsselübergabe wegen Mängeln widerrufen

  • Hi,

    bei der gestrigen Schlüsselübergabe hat mein Vermieter den Zustand der Küchenschränke bemängelt. Die Blenden wären zerkratzt, wenn man im richtigen Winkel draufschaut - diesen Mangel kann ich nicht nachvollziehen. Außerdem sind bei mehreren Bodenbrettern die Beschichtung abgeblättert bzw. das Holz splittert ab. Das stimmt. Ich habe die Küche als Erstbezug nach Renovierung in neu übernommen. Die Küche ist unterste Qualität, einfachste Holzmöbel, und ich habe sie vier Jahre genutzt. Entsprechend ist mit einiger Abnutzung zu rechnen. Ich habe Flur und Küche gestrichen und in den drei weiteren Zimmern die Bohrlöcher gefüllt, allerdings so, dass sie noch erkennbar sind. Mein Vermieter meint, er müsse diese Zimmer streichen lassen.

    Als Einigung hat er vorgeschlagen, 200Eur für das Streichen und 500Eur für die Küche anzusetzen. Ich war völlig durch von vier Tagen Packen/Umzug/Renovieren/Streichen und habe der Einigung einfach zugestimmt. Wir haben das jetzt vertraglich so festgehalten.

    Wie das dann so läuft, dämmert einem erst hinterher, dass das doch nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Nach meinem Googlen ist es wohl rechtens, dass sichtbare Bohrlöcher nicht "fachmännisch" sind und 200Eur fürs Streichen von drei Zimmern ist wohl angemessen. Bei der Küche jetzt aber 500Eur anzusetzen, wenn die Blenden meiner Meinung nach gut aussehen, und lediglich ein paar Bretter hinüber sind, halte ich für übertrieben. Ich könnte mir vorstellen, diese Mängel mit Hilfe einer befreundeten Schreinerin zu beseitigen.

    Meine Frage ist eine generelle Einschätzung: hat mein Vermieter recht, oder werde ich hier übers Ohr gezogen? Falls letzteres, kann ich der Einigung jetzt noch widersprechen und vorschlagen, die Küchenmängel selbst zu beseitigen, oder ist alles zu spät?

    Vielen lieben Dank

  • Ich habe die Küche als Erstbezug nach Renovierung in neu übernommen.

    Mhh, in der Tat kann man dann wohl etwas höhere Maßstäbe anlegen, als wenn die Küche bereits gebraucht war. Ob es sich in deinem Fall um normale Abnutzung oder um Beschädigungen handelt kann ich nicht wirklich beurteilen, abgesplittertes Holz/Beschichtung spricht evtl. eher für eine Beschädigung, denke ich.

    Ob und inwieweit zerkratze Blenden eine Normale Abnutzung darstellen ist sicher auch so ein Punkt über den man sich richtig schön streiten kann.

    Bei der Küche jetzt aber 500Eur anzusetzen, wenn die Blenden meiner Meinung nach gut aussehen, und lediglich ein paar Bretter hinüber sind, halte ich für übertrieben.

    Nun ja, ich kenne heute eigentlich keinen Handwerker mehr der für wesentlich weniger sich überhaupt die Mühe macht noch raus zu kommen......


    Ich könnte mir vorstellen, diese Mängel mit Hilfe einer befreundeten Schreinerin zu beseitigen.

    Das kannst du ja durchaus vorschlagen.

    Wir haben das jetzt vertraglich so festgehalten.

    Schriftlich nehme ich an? Insoweit hat du damit die Beschädigungen schon anerkannt, denke ich.

    hat mein Vermieter recht, oder werde ich hier übers Ohr gezogen?

    Mhh, wenn die Beschädigungen vorhanden sind, halte ich 700€ für das reparieren einer Küche und Malerarbeiten eigentlich erst mal für einen ziemlich normalen, evtl. sogar preiswerten Kostenansatz, ehrlich gesagt.

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