Hausordnung verbietet Sichtschutz aller Art

  • Hallo Leute,

    ich bin vor etwa anderthalb Jahren in ein Neubau gezogen, wo die Hausordnung für alle Bewohner des EG besagt, dass kein Sichtschutz auf der Terrasse angebracht werden darf.

    Meine Terrasse befindet sich gut 3 Meter von einem kleinen öffentlichen Kinder-Spielplatz entfernt, wo öfters mal Familien vorbeikommen, ab und zu laut sind und der Sand des Spielplatzes auf meine Terrasse fliegt. Ist der Vermieter durch diese Umstände verpflichtet, mit dem Mieter eine Einigung bezüglich eines Sichtschutzes zu erzielen?

    Vor etwa einem halben Jahr kam die Vermieterin vorbei, das anpflanzen von jeglichen Blumen oder sonstiges sei verboten.

    Ich habe vor, einen Sichtschutz für diese Seite aufzubauen (1,80m hoch und etwa 2,70m breit) aber weiß nicht, ob ich es am Ende dann wieder abbauen darf, weil ich dazu nicht im Recht stehe.

    Übrigens sehe ich in der Nachbarschaft einige Terrassen mit Sichtschutz. etwa 8-10 Leute haben sich einen 1,80m hohen Sichtschutz aufgestellt. Laut Hauswart werden diese Leute postialisch dazu aufgefordert, den Sichtschutz zu entfernen. Das wird allerdings schon seit über einem Jahr gesagt, bis jetzt ist nichts passiert.

    MfG :)

  • Ich erinnere mich an ein Urteil, das besagt, dass der Vermieter einen unauffälligen Sichtschutz nicht untersagen kann. Im Zweifel muss dann nur geklärt werden, die "unauffällig" definiert wird. Im E-Fall muss hier ein Gericht entscheiden.

    Ich kann Dir da nur den Tipp geben, einen Anwalt mit deinen Interessen zu beauftragen, wenn sich der Vermieter quer stellt.

    Vor etwa einem halben Jahr kam die Vermieterin vorbei, das anpflanzen von jeglichen Blumen oder sonstiges sei verboten.

    Auch das ist meines Wissens so pauschal nicht rechtens.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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