Kündigungssperrfrist hier anwendbar

  • Hallo Zusammen,


    ich habe aktuell folgenden Fall. Meine Vermieterin hat eine Wohnung vor 1,5Jahren gekauft und renoviert. Anschließend wurde die Wohnung für 6 Monate an meinen Vormieterin vermietet. Nach dieser bin ich in die Wohnung eingezogen und wohne nun dort seit 6 Monaten. Meine Vermieterin hat jetzt angekündigt mir eine Kündigung wegen Eigenbedarf auszusprechen. Ist das in diesem Fall überhaupt möglich ?da die Wohnung ja erst vor 1,5 Jahren gekauft wurde und ich gelesen hab das zwischen der Umwandlung einer Mietwohnung ins eine wohnung die der Vermieter selber bewohnt mindestens die 3 Jahre Kündigungsfrist eingehalten werden müssen oder gilt dies nur wenn beim Kauf der Mieter der gekündigt wird bereits in der Wohnung gelebt hat?


    vielen Dank für eure Antwort im Voraus

    Gruß Tom

  • Ich glaube, Du hast hier etwas falsch verstanden.

    Nach § 577a BGB gibt es eine Sperrfrist von 3 Jahren, wenn während deiner Mietzeit ein Wohnungseigentum nach WEG gegründet wurde, d.h. wenn das gesamte Haus vorher einem einzelnem Eigentümer gehört hat und dieser nun die einzelnen Wohnungen verkauft (einfach ausgedrückt).

    Theoretisch könnte man hier prüfen, ob bei dem Kauf vor 1,5 Jahren Wohnungseigentum gegründet wurde, aber das spielt in deinem Fall keine Rolle, weil Du erst danach eingezogen bist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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