Original Asbestanalyse darf nicht eingesehen werden

  • Der Mieter hat eine Rückbaupflicht, der nachgekommen wird.

    Und wie kommt es dazu?


    Und ohne triftigen Grund kann der Vermieter Änderungen in der Wohnung nicht verbieten.

    ??? Wie meinen? Bauliche Veränderungen an der Wohnung darf der Vermieter nicht verbieten.....? Das wäre mir ganz neu.

    Somit fand die Asbestfreisetzung im Rahmen einer Renovierung in einem rechtlich gedeckten Rahmen statt. So zumindest war auch die Argumentation zweier Anwälte.

    Ich kenne keine Renovierungen die der Mieter ausführen müsste, oder denen der Vermieter zwingend zustimmen muß ( mal abgesehen von Unfallgefahren usw.). Ich weiß nur das man den im MV. und/oder bei der Übernahme der Wohnung festgestellten Zustand fordern kann.

    Wie man dir als Mieter eine Renovierungspflicht bzw. ein Renovierungsrecht rechtssicher auferlegen kann, würde mich wirklich interessieren?

    Für mich stellt es sich, nach dem hier gelesenen, eigentlich so dar, das du einen neuen Boden möchtest und den offenbar selber verlegen wolltest, mit wessen Zustimmung oder eben nicht, auch immer, und nun auf das Problem mit dem Asbest gestoßen bist.

    Oder sehe ich das falsch?

  • Der Mieter hat eine Rückbaupflicht, der nachgekommen wird. Und ohne triftigen Grund kann der Vermieter Änderungen in der Wohnung nicht verbieten.

    Moment, die Rückbaupflicht entbindet dich nicht davon eine Genehmigung für bauliche Veränderungen einzuholen. Trotz Genehmigung besteht eine Rückbaupflicht, dass darf man hier nicht verwechseln! Ob jetzt das abschleifen des bei dir verlegten Boden dazu gehört kann ich nicht prüfen.

    Das ist mit Kosten verbunden und im Zweifel endet man vor Gericht, mit dem Risiko das Verfahren zu verlieren, weil den Richter im schlimmsten Fall auch nur sein eigenes Gutachten interessiert.

    Der Richter hat kaum eine andere Wahl. Wenn etwas im Streit ist, muss man dies durch Beweis klären lassen, Beweis kann nur ein neutraler, vereidigter Gutachter im diesem Fall bringen.

    Was das Beste, schnellste und sicherste Vorgehen sein wird kann dir eh nur ein Anwalt in Kenntnis aller Einzelheiten sagen können und vllt hat es ja schon genug Wirkung, dass der Vermieter dann nachgibt.

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