Fristlose Kündigung gültig

  • Hey Leute, ich befinde mich gerade in einer gänzlichen Horrorsituation.


    Vorweg ich bewerbe mich aktuell auf einen Studienplatz an der UdK und bin darauf angewiesen zu musizieren. So war es im Vorhinein auch abgesprochen.


    Nun bin ich notgedrungen bei einem Herrn in der Wohnungssuche (Berliner Wohnungsmarkt = 🤯)

    Als Untermieter eingezogen. Er selbst mietet diese Wohnung selbst nur bei der xxxxxxxxx.


    so - der Mietvertrag war ohnehin nur auf ein halbes Jahr befristet mit der Anmerkung ich könne mich hier vorbereiten.


    jetzt wirft der Herr mir aber Lärmbelästigung vor, indem er mir 2 Abmahnung aufgrund von Lärm zulegt und anschließend auch eine fristlose kündigung. Diese war datiert mit 23.01.22 ich solle bitte zum 01.02 räumen.


    da ich das alles für Quatsch halte, und man nicht in 7 Tagen ne Wohnung findet bin ich auch darauf angewiesen hier zu bleiben bis ich eine neue Wohnung finde, um die ich mich auch bemühe.


    so: da ich aber letzten Monat meinen Schlüssel verloren habe, was ich auch mehrmals angemerkt habe, sodass ich einen neuen bekomme, bin ich darauf angewiesen dass der Herr mir die Tür öffnet.

    Nun droht er mir, sollte i h das nächste mal die Tür verlassen, komme ich nicht mehr rein. Da ich ja fristlos gekündigt wurde passt das auch so.


    nun a) bin ich der Meinung dass die Kündigung zu kurzfristig und ohnehin nicht gültig ist.
    der Herr erscheint mir sowieso etwas schräg und neigt zu extRemen Handlungen wie zum Beispiel alle Möbel weg sperren sodass ich sie nicht schmutzig mache.
    und b) muss er die Lärmbelästigung nicht erstmal beweisen bevor er mir den Zutritt zu meinem angemieteten (mit Untermietvertrag) Raum verwehrt?


    muss er mir nicht einen Schlüssel zur Verfügung stellen??

    Ich bin total aufgeschmissen, wenn ich die Wohnung verlasse und er mich nicht herein lässt.
    was kann ich tun?

  • bin ich der Meinung dass die Kündigung zu kurzfristig und ohnehin nicht gültig ist.

    Das ist ja Sinn und Zweck einer fristlosen Kündigung, dass die Mietsache sofort zurückgegeben wird. Eine Räumungsfrist von 1-2 Wochen wird von der Rechtsprechung als ausreichend betrachtet. Ob die Kündigung wirksam ist und bewiesen werden kann muss gesondert geprüft werden und kann hier nicht beurteilt werden.

    muss er mir nicht einen Schlüssel zur Verfügung stellen??

    Wahrscheinlich. Wenn der Vertrag noch besteht erfolgt das aus dem Mietvertrag.

    Wenn der Vertrag wirksam gekündigt worden ist wohl aus den besitzschutzrechtlichen Ansprüchen. Wobei dafür eine verbotene Eigenmacht vorliegen muss, dabei handelt der Vermieter ja gar nicht aktiv, du hast ja den Besitzverlust eigentlich selbst herbei geführt. Ist eine interessante Frage, aber um diese zu Recherchieren fehlt mir die Zeit, aber wahrscheinlich ist dir der Besitz wieder einzuräumen.

  • Nun es besteht weiterhin der Konflikt.
    Nun hat er mir eine endgültige Frist bis zum nächsten Sonntag gesetzt. Alles nur mündlich der seit der Kündigung.


    Stand:

    1. Abmahnung wegen Lärmbelästigung (04.01)

    2. Abmahnung wegen Lärmbelästigung (12.01)

    Fristlose Kündigung wegen (23.01)


    abgesehen davon, dass er mir alles innerhalb von 18.01 - 23.01 hingelegt hat, sind die beiden Abmahnungen auch mit 2021 statt 2022 datiert.

    Außerdem hat bis jetzt kein Ordnungsamt irgend einen Lärm festgestellt. Nun meine Frage. Habe ich das Recht weiterhin hier zu bleiben bis ich eine Alternative finde und muss er mir einen neuen Schlüssel aushändigen?

    Danke

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