Mieter kündigt fristlos - Was machen

  • Ich bin Vermieter und habe heute von einem Mieter die außerordentliche fristlose Kündigung erhalten. Er hat zahlreiche Gründe aufgeführt.

    - Heizung funktioniert im Kinderzimmer nicht (ist nur ein Problem des entlüftens)

    - in den anderen Wohnungen wohnen bulgarische Bauarbeiter die sich leider nicht an die Hausordnung halten und nachts laut sind sowie die Wohnungen vermüllen. Der Mieter hat in seiner Kündigung Gestank aufgeführt der in seine Wohnung zieht durch Müll, Rauchen im Flur und auch Haschisch Geruch, Lärmbelästigung nachts und Müll im Hauseingangsbereich. Außerdem wohnen in den Wohnungen leider zu viele Bauarbeiter also Überbelegung. Der Mieter hat gesagt das dies auch gegen die corona Verordnung widerspricht.

    - im Kellerraum des Mieters ist Rattenkot dadurch musste er alles wegschmeißen

    - die Klingelanlage funktioniert seit einiger Zeit nicht

    - aufgrund der bulgarischen Bauarbeiter die leider viel Wasser verbrauchen hat der Mieter öfters kein warmes Wasser zum Duschen

    Nun ist es so das der Mieter diese Mängel mündlich genannt hat aber ich meiner Meinung nach keine Chance hatte diese zu beheben. Der Mieter begründet die Kündigung aufgrund der zahlreichen Mängel und da er ein kleines baby hat das unter der Situation leider ist ein zuwarten unzumutbar. Er hat dies anscheinend auch von seinem Anwalt bestätigen lassen.

    Was kann ich jetzt machen? Ich akzeptiere die Kündigung nicht und möchte sowohl die Dezember Miete als auch die 3 Monatsmiete bis zum Termin der ordentlichen Kündigung. Der Mieter wiederum akzeptiert dies nicht und will nicht zahlen.

    Mir ist klar das der Mieter recht hat mit den Mängeln aber darf er dann einfach außerordentlich kündigen und die Dezember Mieter einfach komplett mindern?

    Der Mieter hat die Dezember Mieter nicht mehr bezahlt da er die Miete aufgrund der Mängel vollständig gemindert hat.

  • Was kann ich jetzt machen?

    Auf die Mietzahlungen klagen oder die Kaution in dieser Höhe zurückhalten, soweit eine geleistet worden ist. Beim letzteren müsste der Mieter klagen, was aber auch mit Kosten für dich verbunden ist, soweit du verlierst.

    Mir ist klar das der Mieter recht hat mit den Mängeln aber darf er dann einfach außerordentlich kündigen und die Dezember Mieter einfach komplett mindern?

    Eine inhaltliche Prüfung, ob der Mieter wirksam fristlos kündigen durfte kann hier nicht statt finden. Grundsätzlich richtet sich dies nach § 543 BGB. Nach § 543 III ist eine Fristsetzung oder Abmahnung erforderlich, soweit diese nicht entbehrlich ist.

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