Langjährig bestehender Mietvertrag ungültig - Folgen für Mieter und Vermieter

  • Entfernt, da nicht relevant für das Thema. Im Zweifel bitte nochmal

    Forenregel und Nutzungsbedingungen lesen.

  • Im Rahmen der damaligen Mietpreiserhöhungen vor der ersten Information zur Mietpreisbremse, stellte sich heraus, dass ich bereits mehr Miete zahle, als es die Vergleichsmiete vor Ort vorsieht. D.h. bei einer Rückabwicklung kann hier durchaus etwas positives herauskommen.

    Hier muss geprüft werden, wie sehr die Miete tatsächlich diese ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt. Diese kann 20% über dieser Vergleichsmiete liegen, in begründeten Ausnahmefällen sogar 50% darüber.

    Die Argumentation nach einer arglistigen Täuschung kann ich auch immer noch nicht nachvollziehen. Warum vermutest Du das? Weil der Vermieter in seiner Kommunikation eher zurückhaltend ist und er Dir eine Abstandszahlung anbietet?

    Wenn ich den Beitrag so lese, klingelt es bei mir, da ich (als Vermieter) ähnliches durch habe. Auch wir haben jahrelang eine Gewerbeeinheit als Wohnung vermietet und irgendwann zufällig erfahren, dass diese als gewerbliche Nutzung angemeldet war.

    Passiert, allerdings waren wir von einer arglistigen Täuschung weit entfernt.

    Hier wollte ich einfach nur als Beispiel einbringen, dass der Vermieter sämtlichen unbequemen Fragen ausweicht, mit denen er sich selbst belasten würde und dann lieber pauschal Summe X anbietet. Wie man hier nicht stutzig werden soll, versteh ich beim besten Willen nicht.

    Ich werde hier nicht stutzig, da es eher die Regel ist, dass man sich auf eine pauschale Entschädigung einigt, anstatt das Rad neu zu erfinden und mit viel Aufwand (Zeit ist Geld) alles auseinander nimmt.

    Wenn diese Pauschale nicht passt, verhandelt man halt nach.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • 3. Die Grundsteuer lag schätzungsweise 11 Jahre lang um die 400€ über dem Betrag, der mit tatsächlichen Flächen und Nutzungseinheiten vom Gebäude für mich entstanden wäre.

    Wenn der Mietvertrag über 11 Jahre alt ist, dürfte eine Anfechtung ausgeschlossen sein.

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