Kündigung wegen Besuch

  • Hallo Forum,

    meine Freundin bewohnt seit 3 Monaten eine 2 Zimmerwohnung und zahlt komplettmiete inkl. Nebenkosten und Strom an einen Privatvermieter. Ich bin mehrmals die Woche bei Ihr und schlafe dort auch, die anderen Tage sind wir bei mir. Im Mietvertrag steht aber eindeutig das die Wohnung nur für eine Person ist. Sie hat jetzt die Kündigung bekommen, kein Problem soweit denn Sie wollte eh bei mir einziehen. Der Vermieter will jetzt für die 3 Monate a 80€ von Ihr haben (hat er Ihr nur mündlich gesagt) da ich ja so oft dort war. Ist das Rechtens? bzw. darf er, wenn Sie das nicht zahlt die 240€ einfach von der Kaution abziehen? Ich meine das ist willkür von Ihm einfach so pro Monat noch mal 80€ zu verlangen. Wir sind doch nicht aufm dem Basar...
    Auf die Frage meiner Freundin das Sie dafür eine Betriebskostenabrechnung haben will hat er nicht geantwortet.
    Des weiteren geht schon von anfang an die Klingel nicht, der Kühlschrank in der EBK funktioniert nicht richtig.

    Wir hoffen auf schnelle Antwort... =)


  • meine Freundin bewohnt seit 3 Monaten eine 2 Zimmerwohnung und zahlt komplettmiete inkl. Nebenkosten und Strom an einen Privatvermieter.

    Da eine zusätzliche Person bei Wasser, Strom, Müll zusätzliche Kosten verursacht, sollte man von sich aus die Miete etwas erhöhen.

    Ich bin mehrmals die Woche bei Ihr und schlafe dort auch, die anderen Tage sind wir bei mir. Im Mietvertrag steht aber eindeutig das die Wohnung nur für eine Person ist. Sie hat jetzt die Kündigung bekommen,

    Das wäre beim besten Willen aber kein Kündigungsgrund.

    kein Problem soweit denn Sie wollte eh bei mir einziehen. Der Vermieter will jetzt für die 3 Monate a 80€ von Ihr haben

    Das halte ich für maßlos überzogen und nicht durchsetzbar.

    (hat er Ihr nur mündlich gesagt) da ich ja so oft dort war. Ist das Rechtens? bzw. darf er, wenn Sie das nicht zahlt die 240€ einfach von der Kaution abziehen?

    Nein natürlich nicht. Macht es dennoch, dann muss man das Geld einklagen.

    Betriebskostenabrechnung haben will hat er nicht geantwortet.

    Bei einer Komplett/Bruttomiete gibt es keine Betriebskostenabrechnungen. Daher sollte man den tatsächlich entstandenen Mehrverbrauch durch die zweite Person ersetzen. Aber 80,- Euro sind definitiv zu viel.

    Des weiteren geht schon von anfang an die Klingel nicht, der Kühlschrank in der EBK funktioniert nicht richtig.

    Hat mit dieser Sache nichts, rein garnichts zu tun.

    Mietrecht: Besuche in der Wohnung

  • Hallo maik_hh,

    @Mainschwimmer's Argumentation stimme ich zu.

    "Der Vermieter will jetzt für die 3 Monate a 80€ von Ihr haben (hat er Ihr nur mündlich gesagt) da ich ja so oft dort war. Ist das Rechtens?"
    Nein, lediglich ist das sein Wunschdenken...
    Diese Forderung müsste er sowieso schriftlich stellen, bevor ich darauf reagieren würde. Sollte er das tun, würde ich argumentieren, dass bei nur 3/7 pro Woche Doppelanwesenheit sich für ihn bei Betriebskostenpauschalabrechnung sogar noch ein geringes Plus ergab.

    "darf er, wenn Sie das nicht zahlt die 240€ einfach von der Kaution abziehen?"
    Nein.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (26. Juni 2011 um 13:25)

  • Hallo maik hh,
    wie "Berny" schon erwaehnt hat. Muesste die Forderung von den Vermieter schriflich erfolgen. Sollte der Vermieter die Kaution deshalb um den genannten Betrag kuerzen, dann ist das in der Regel vom Vermieter zubegruenden. Diese Begruendung am besten schriftlich Anfoerdern fuer den eventuellen Gang zum Rechtsanwalt.
    Tipp. Je laenger dieses "Kautionproblem" anhaelt desto schwieriger kann es fuer den Vermieter werden, seine Begruendung der Kuerzung zu beweisen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!