Vorläufiger Auszu aus Mietwohnung wegen Sanierung durch Wasserschaden

  • Aber was soll ich für eine Vereinbarung aufsetzen, die rechtsgültig ist und sie es nicht utnerschreiben muss.

    Die Kündigungsfrist von 3 monaten geht nicht weil wir zum 06.08.2011 die neue Wohnung beziehen.

    Wir zahlen ja derzeit auch keine Miete, wegen dem das dieses trocknungsgerät von 05-22 uhr abends läuft und wir keine Türrahmen und keine Türen mehr haben.

    lg Dany

  • DanyRV:

    "Aber was soll ich für eine Vereinbarung aufsetzen, die rechtsgültig ist und sie es nicht utnerschreiben muss."
    Damit etwas rechtsgültig ist, muss es von BEIDEN Parteien unterschrieben sein - das müsste Dir doch allmählich klar sein.

    "Die Kündigungsfrist von 3 monaten geht nicht weil wir zum 06.08.2011 die neue Wohnung beziehen."
    Natürlich "geht" das. Die alte Wohnung hat nichts mit der neuen zu tun.

    "Wir zahlen ja derzeit auch keine Miete,"
    Hat mit dem derzeitigen Mietverhältnis nur insofern zu tun, als dass Ihr während der Sanierungsarbeiten keine Nettomiete zahlt. Mit der Dauer des noch nicht gekündigten Mietverhältnisses hat das nichts zu tun.

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