Miete kürzen bei Mängeln?

  • In meiner Küche ist der Herd leicht defekt, aber noch funktionstüchtig und die Spüle ist undicht. Kann ich die Miete kürzen bei diesen Mängeln?

  • Ja, können Sie, denn haben die beschriebenen Einrichtungsgegenstände größere Mängel, können Mieter die Miete kürzen. Hier rät man dem Mieter in der Regel folgende Kürzungsmöglichkeiten der Miete:
    5 % bei einer undichten Spüle
    2 % bei einem defekten Herd

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