Mietkürzung wegen Mietmängel?

  • Ich habe zum 01.10. meine neue Wohnung übernommen. Es hieß vom Vermieter, dass alles in Ordnung sei und die Wohnung tiptop übergeben wurde. Nun stellt sich aber raus, das die Gastherme (hängt in der Küche) nicht richtig funktioniert. Sie baut nicht der erforderlichen Druck, so dass ich jeden Tag Wasser nachfüllen muss, damit sie den richtigen Druck hat und ich Warmwasser und auch Heizung habe.

    Nach Rücksprache mit meinen Vormieter habe ich erfahren, dass dieses Mangel wohl schon früher bestanden hat. Muss ich für die Reparatur der Therme aufkommen oder muss dies mein Vermieter machen (der Mangel lag ja schon bei Übergabe der Wohnung vor!) un: darf ich die Miete kürzen? Wenn ja, wie viel?

  • Hi Klaus,
    Im Normalfall muss dein Vermieter für die Reparaturkosten aufkommen und die Reparatur umgehend durchführen lassen. Denn die Gasterme gehört ganz klar zum Inventar der Wohnung und muss auch richtig funktionieren. Und für Mangelanzeigen hat man generell auch nach dem Einzug und der Unterschrift auf dem Mietvertrag Zeit. Diese Mängel stellen sich ja auch erst meist nach dem Einzug ein und sind dadurch nicht vorher zu erkennen. Die Miete könntest du sicherlich kürzen, doch würde ich an deiner Stelle erst mal schriftlich Kontakt mit deinem Vermieter aufnehmen und den Mangel anzeigen. Setz ihm eine Frist von 14 Tagen zur Mängelbeseitigung und warte seine Reaktion ab. Danach kann man immernoch härter vorgehen und Mietminderung verlangen, denn das geht auch Rückwirkend.
    Ciao!

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