Hallo zusammen,
ein wahrscheinlich etwas ungewöhnlicher Fall:
Ich wohne seit über fünf Jahren in einer Wohnung, für die ich beim Einzug einen einseitigen Zeitmietvertrag ohne Befristung unterschrieben habe, der die Miete auf 14 Euro pro Nacht inkl. Strom und Heizung festsetzt und eine Kündigungsfrist von einem Monat nennt, nicht aber, dass die Kündigung zum Ende eines Monats o.Ä. erfolgen muss.
Seither habe ich jeden Monat entsprechend Kalendertage * 14 Euro Miete überwiesen.
Die Vermieterin hat bisher ca. einmal im Jahr angemerkt, dass wir doch mal einen richtigen Mietvertrag machen müssten und schließlich vor einigen Monaten zum ersten Mal auch diverse Unterlagen angefordert wie Schufa, Gehaltsabrechnung, Privathaftpflicht (wie sinnvoll z.B. Schufa auch immer ist, nach, zum damaligen Zeitpunkt über vier Jahre pünktlicher Mietzahlung). Diese habe ich ihr dann auch alle wie angefordert direkt zukommen lassen, weiter wurde aus einem neuen Vertrag aber wieder nichts. Selbst habe ich natürlich auch nicht nachgehakt, da die Miete sich dadurch für mich sicherlich nur erhöht hätte.
Nun habe ich vor etwa zwei Wochen recht zufällig eine sehr attraktive neue Wohnung gefunden, für die ich auch prompt eine Zusage mit Mietbeginn 1.5. erhalten habe. Gemäß dem Zeitmietvertrag vom September 2014 hätte ich gerne zum 16. Mai gekündigt und habe es ihr telefonisch mitgeteilt, woraufhin die Vermieterin zunächst auf eine dreimonatige Kündigungsfrist bestand, "weil der Vertrag von damals ja nur für Kurzmieter galt". Wir haben uns dann auf die Mitte und eine Kündigung zum 31. Mai geeinigt, was ich dann auch so ins Kündigungsschreiben geschrieben habe und ihr am 22.3. übergeben habe mit Bitte um Bestätigung per Mail.
Heute habe ich eine Mail von ihr erhalten, in der sie unsere telefonische Einigung auf zwei Monate Kündigungsfrist widerruft und eine Kündigung zum 31.6. akzeptiert.
Gilt das einzige unterschriebene Vertragsdokument vom September 2014 nun auch heute noch oder gibt es im Mietrecht etwas, das die Kündigungsfrist trotz damals anderer Vereinbarung auf drei Monate setzt? Ich weiß, dass eine vertragliche Verkürzung der Frist zu ungunsten des Mieters nicht rechtens ist, aber gilt das auch umgekehrt?
Vielen Dank für die Hilfe!