Guten Abend,
mein Mietverhältnis wurde so eben gekündigt. Die Frist beträgt 3 Monate, danach muss ich raus. Der Eigentümer meiner angemieteten Wohnung hatte zuvor gewechselt. Kann es damit zu tun haben?
Neuer Eigentümer kündigt Mietverhältnis
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chuck -
8. Dezember 2009 um 00:01 -
Erledigt
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Ja kann es, aber generell hat der neue Vermieter kein besonderes Kündigungsrecht. Der neue Vermieter kann das Mietverhältnis nur unter den gleichen Voraussetzungen kündigen, wie es auch der vorherige Eigentümer gekonnt hätte.
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Ich hatte nun Gestern ein kurzes Gespräch mit meinem Vermieter, bei der sich folgendes herausgestellt hat. Der neue Vermieter hat meine Wohnung über eine Zwangsvollstreckung ersteigern können. Er kündigt nun die Wohnung, weil er in dieser Wohnung in Zukunft wohnen möchte, also meldet er Eigenbedarf an. Ändert sich denn jetzt irgendetwas an der Sachlage? Ich meine die Eigenbedarfsgründe die er vorgibt, reichen vielleicht nicht aus, obwohl er die 3 Monate Kündigungsfrist einhält?
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Hallo Chuck, es gibt nur eine Ausnahme für den Erwerber wenn er durch eine Zwangsversteigerung die Wohnung ersteigert hat. Dieser Erwerber kann mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen, aber nur, wenn er sofort handelt und vorausgesetzt, er hat einen Kündigungsgrund, wie in deinem Beispiel der Eigenbedarf.
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An Alle die sich Auskennen!
In meinem Fall wurde auch das Haus durch die Zwangsversteigerung Erworben und es wird auf eigen Bedarf Gekündigt.Der Neue Eigentürmer hat aber andere Immobilien.
Wie verhält sich solch ein verhalten Rechtlich. ??? -
In meinem Fall wurde auch das Haus durch die Zwangsversteigerung Erworben und es wird auf eigen Bedarf Gekündigt.Der Neue Eigentürmer hat aber andere Immobilien.
Wie verhält sich solch ein verhalten Rechtlich. ???
Rechtlich kann Dir nur ein erfahrener Fachanwalt etwas Verlässliches sagen.
Hier gibt's nur Meinungen.
In seiner Kündigung wg. Eigenbedarf muss der VM Dir schon die Umstände nachvollziehbar erläutern; auch, weshalb es gerade Deine Wohnung sein soll oder muss.
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