Telefonleitung/Internet bei Bezug nicht möglich - Mietminderung?

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Mietvertrag für meine erste eigene Wohnung unterschrieben, der ab dem 14.03. gültig ist. Hier ist eine ganz normale Telefon-/TAE-Dose vorhanden. Vom Vermieter kam hierzu keine Vorwarnung, dass etwas nicht funktionieren würde bzw. war hier auch der Vormieter ganz normal mit dem Netz verbunden.

    Ich habe mir dann beim Internetanbieter Internet und Telefon bestellt, habe heute allerdings vom Internetanbieter erfahren, dass alle verfügbaren Leitungen im Haus bereits vergeben sind(?).

    Um meine Leitung zu schalten, seien Baumaßnahmen nötig. Diese können allerdings, aufgrund der aktuellen Coronavirus-Lage, frühestens Ende April durchgeführt werden. Da ich derzeit im Homeoffice arbeiten muss, ist die Wohnung für mich somit bis dahin nicht beziehbar/brauchbar.

    Nun zu meiner Frage: Kann ich da bezüglich der Miete etwas machen? Oder muss ich hier aufgrund der unvorhergesehenen Umstände leider in den sauren Apfel beißen und die 1 1/2 Monatsmieten bezahlen? Ich würde gerne einigermaßen wissen, was ich machen kann und was nicht, bevor ich mit dem Vermieter spreche.

    Vielen Dank im Voraus.

    Einmal editiert, zuletzt von jussi (24. März 2020 um 15:45)

  • Hallo jussi,

    grundsätzlich sollte der Vermieter in Deinem Fall (da Telefondose beim Einzug vorhanden war) dafür Sorge tragen, dass Dir der Zugang zu Telefon und Internet möglich ist, siehe Urteil vom 05.12.2018, Az.: VIII ZR 17/18 des Bundesgerichtshof.

    Da bisher offenbar die Anzahl der angebotenen "Leitungen" ausreichend war, und nun offenbar aufkommt, dass hier mehr benötigt wird, muss man den beteiligten Unternehmen schon die Zeit geben zu reagieren, zaubern kann keiner und mit der aktuellen Lage ist es auch für keines der Unternehmen leicht. Ich fürchte dies kann keinem "in die Schuhe geschoben" werden, sofern Vermieter und Anbieter alle willig sind, aufgrund der momentanen Situation aber die Leistung nicht erbringen können, gehe ich davon aus, dass dies Keinem negativ angelastet wird. Dass ausgerechnet Du in dieser Situation die A-Karte gezogen hast, bedauerlich, jedoch denke ich, dass dies nicht dazu führt, dass Du ohne Zahlung (außer auf Kulanz) aus dem Vertrag kommst. Anders könnte es aussehen (Achtung: Vermutung), wenn Dein Mietvertrag an die Möglichkeit einer Internetverbindung gebunden ist, hast Du dies also im Vertrag festgehalten (wovon nicht auszugehen ist), könntest Du bessere Karten haben.

    PS: Nur meine Meinung

    Einmal editiert, zuletzt von mietrecht.de (15. April 2020 um 13:53) aus folgendem Grund: Link entfernt

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