86 jährige Mutter gekündigt...

  • Hallo Freunde, meiner Mutter wurde auf Grund von Eigenbedarf des neuen Vermieters, bzw. Hausbesitzers das Mietverhältnis gekündigt. Nun ist es so, dass meine Mutter mittlerweile 86 Jahre alt ist und schon seit 18 Jahren diese Wohnung bewohnt.
    Geht eine derartige Kündigung denn so einfach, oder kann sie dagegen Einspruch einlegen?
    Halte diese Kündigung für nicht gerechtfertigt, vor allem, da die Wohnung wohl ihr letztes zu Hause sein sollte.
    Gruß, Stefano

  • Nein, eine derartige Kündigung kann nicht so einfach durchgeführt werden und wird auch in der allgemeinen Rechtssprechung im Wesen als ungerechtfertigt abgegolten. Selbst wenn nach einem Einspruch bzw. Widerspruchs der Mieterin, der Vermieter mit einer Räumungsklage droht. Hier muss erfahrungsgemäß das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden, da die so genannte Sozialklausel des Bürgerlichen Gesetzbuchs hier Anwendung findet. Nach dieser Sozialklausel können Mieter einer an sich berechtigten Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Und diese unzumutbare Härte liegt in Ihrem Fall ganz klar vor.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!