fristlose Kündigung wegen heimlicher Videoüberachung?!

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem...
    Vor kurzem habe ich durch Zufall erfahren, dass mein Vermieter eine Video/Infrarotkamera am Hauseingang installiert hat.
    Diese filmt den Eingangsbereich und dokumentiert somit genau wann ich komme und gehe. Mein Vermieter scheint die Videobänder auch alle archiviert zu haben, denn er konnte mir genau sagen wann ich an bestimmten Tagen gekommen und gegangen bin, wer zu Besuch kam und noch vieles mehr...

    Diese Tatssache schokiert mich natürlich sehr und ich fühle mich nicht mehr wohl in meiner Wohnung!!!!
    Normal gekündigt habe ich schon, nur würde ich am liebsten sofort ausziehen!

    Meine frage nun: Ist eine fristlose Kündigung möglich????

    Danke schonmal und viele Grüße!!

  • Zitat

    Der Einsatz verdeckter Videokameras zur Kontrolle eines bestimmten Personenkreises stellt einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, wenn keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen dies rechtfertigen (BGH, NJW 1995, 1955).

    Ob dies für eine fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses aureicht, vermag ich nicht zu beurteilen, habe aber meine Zweifel. Denn dies hängt wie so oft wieder einmal vom Einzelfall ab, und es es müßte sicherlich zunächst ergründet werden, warum die Videoüberwachung durch den Vermieter veranlaßt wurde. Allerdings dürfte es für den Vermieter schwer werden, ein schutzwürdiges Interesse nachzuweisen.

    Sie sollten Ihren Vermieter zunächst unter Hinweis auf das obige Urteil auffordern, die vorhandene Überwachungskamera zu entfernen.

  • Gruwo:

    "Ob dies für eine fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses aureicht, vermag ich nicht zu beurteilen, habe aber meine Zweifel."
    Auch ich bezweifle das.

    "Sie sollten Ihren Vermieter zunächst unter Hinweis auf das obige Urteil auffordern, die vorhandene Überwachungskamera zu entfernen."
    Das hätte ich sofort nach Kenntnis gemacht (mündlich und schriftlich) und bei Erfolglosigkeit eine Einstweilige Verfügung beantragt, wonach ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00€ angedroht würde, wenn er sie nicht dauerhaft entfernt.
    Manche kapieren nur, wenn die Keule droht.

  • Zitat

    Das hätte ich sofort nach Kenntnis gemacht (mündlich und schriftlich) und bei Erfolglosigkeit eine Einstweilige Verfügung beantragt

    Bislang habe ich mit 'einstweiligen Verfügungen' nur Erfahrung sammeln dürfen, wenn sprichwörtlich akuter Handlungsbedarf bestand, weil sozusagen Gefahr im Verzug war (sprich: in erster Linie bei unerlaubt getauschten Wohnungs- bzw. Haustürschlüsseln oder aber gesperrter Versorgungsleitungen). Ob sich das Entfernen einer Videokamera aber über eine einstweilige Verfügung regeln läßt... Hier kommt es dann sicherlich auch auf das Wohlwollen des Richters an.

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