Unterschied Mietvertrag und Nutzungsrecht

  • Hallo,

    und zwar möchte ich gerne wissen, wo genau der Unterschied liegt?
    Ich wohne zur Miete bei einer Gesellschaft.

    Wir haben zurzeit Probleme mit einem Mitmieter.

    Jetzt meinte die Gesellschaft, dass es gar nicht so einfach ist mit einer Abmahnung. Es läuft wohl schon ein verfahren.

    Und er hätte nur ein Nutzungsrecht. Alle anderen Mieter(23 Parteien) haben einen normalen Mietvertrag.

    Wir kommen uns ein bisschen doof vor. Weil Sie angeblich nichts machen können.

    Ich Hoffe auf eure Hilfe :)

  • Ein Nutzungsrecht beschreibt grundsätzlich nur, dass man eine bestimmte Sachen nutzen darf, also im Besitz haben darf. Auch ein Mietvertrag gibt ein Nutzungsrecht, nämlich das Nutzungsrecht an der Wohnung bzw. Mietsache.

    Insofern ist die Aussage unvollständig. Es können unterschiedliche Grundlagen für ein Nutzungsrecht bestehen, so etwa Leihe, Miete, Kauf auf Bedingung oder auch ein dingliches Nutzungsrecht, dass wäre dann im Grundbuch eingetragen und kann eine Grunddienstbarkeit sein oder eine Reallast.

    Daher kann man deine Frage leider nicht wirklich beantworten.

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