Mieterhöhung wegen erhöhtem Ölverbrauch?!

  • Hallo zusammen

    wir haben am 28.3.ein Schreiben bekommen, dass unsere Miete auf 1120 Euro erhöht wird (von 970 Euro) und wir diese Summe ab dem 1.4 zahlen sollen.
    Dieses Schreiben ist eine Reaktion auf mein Drängen, den Schimmel, den wir seit 1,5 Jahren in der Wohnung haben, zu entfernen. Begründung für die Erhöhung ist unser erhöhten Ölverbrauch und die gestiegenen Ölpreise im letzten Winter. Unsere Wohnung ist auf einem Firmengelände und die Firma und wir haben einen gemeinsamen Zähler, also kann unser Verbrauch nicht genau nachgeweisen werden und wir bezahlen einen pauschalen Ölpreis, erhalten auch keine Abrechnung.
    Hinzu kommt, dass es auf einer Etage nur einfach verglaste Fenster, die total undicht sind, gibt. Da muss man die Heizung voll aufdrehen um eine angenehme TEmperatur zu erreichen.

    So, jetzt die Fragen: 1. Wenn wirdas akzeptieren,ab wann müssen wir mehr zalen?

    2. Kann man die Miete nicht nur wegen des Mietspiegelsoder Sanierungen am Haus erhöhen? 3. Ist 150 Euro nicht viel zu viel?? Angenommen,wir wohnen hier noch 10 Jahre, müssen wir jeden Monat 150 Euro mehr zahlen wegen einem harten Winter!??! Das kann ja nicht sein.

    4. Kann man eine Aufstellung der Kosten verlangen?

    5. Kann man sich auf eine einmalige Nachzahlung einigen?

    6. Kann man mit den undichten Fenstern argumentieren?

    7. Und was ist überhaupt mit dem schwarzen Schimmel, den wir haben,wo uns immer wieder versprochen wurde, dass er beseitigt wird, jedoch nichts passiert ist?

    Herzlichen Dank im Voraus!!

  • Für diesen ganzen Fragenkomplex ist ein Forum nicht die richtige Anlaufstelle. Sie benötigen eine Rechtsberatung und die kann nur ein Anwalt für Mietrecht gewährleisten.

  • Hallo Lizzle,
    die Antwort von "Mainschwimmer" ist bei Ihren geschilderten Bericht OK.

    Da ich aber ein paar Ansaetze in Ihren Fragen in Bezug auf das Mietrecht erkennen kann, versuche ich Ihnen die ein oder andere Information zu geben.
    Antwort zu
    Frage 1: Heizkosten als Pauschale ist in der Regel nicht mehr erlaub. Das ist mit den Paragraf 2 HeizkV geregelt (siehe Paragraf 11 HeizkV - da keine weitere Information von Ihnen vorhanden sind) Heizkosten / Warmwasserkosten sind verbrauchsabhaengig abzurechnen.

    Frage 2: Nein, wenn vertraglich alles OK ist, dann ist eine Erhoehung der Betriebkosten "Mieterhoehung" erlaubt. Genau so kann auch "Mietminderung" bei sinkenden Betriebskosten eintreten.

    Frage 3: Wenn Ihre Heizkosten ordnungsgemaess abgerechnet werden, ist jede Erhoehung auch dann noch unangenehm.

    Frage 4: Siehe Paragraf 2 HeizkV. (Verbrausabhaengig)

    Frage 5: "Einigungen" kann man am besten der Person erzielen, mit der man sich einigen moechte.

    Frage 6: Undichte Fenster sind in der Regel ein Mangel an der Mietsache. Und ein Mangel kann erst beseitigt werden, wenn Sie ihre Anzeigepflicht nachgekommen sind. Schriftlicher Hinweis an den Vermieter. Alle weiteren Aktionen vom Vermieter abwarten.

    Frage 7: Siehe Antwort zu Frage 6. Falls schriftlicht schon erfolgt, dann erneutes Schreiben mit Fristsetzung zu Mangelbeseitigung. Sollte der Schimmel durch Ihr Wohnverhalten entstanden sein, dann sollte Sie diesen auch selbst schnell entfernen > Gesundheitsgefaerdung <

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

    Danke fuer Rueckantwort
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (8. April 2011 um 18:59)

  • Hallo Lizzle,

    @Mainschwimmer's Kommentar schliesse ich mich an.

    Bei @D-D-I's Posting kann ich bei seinen als Frage bezeichneten Kommentaren nicht erkennen, dass Deine Fragen 1 bis 4 damit gemeint sind.

    Nun zu Dir:
    "wir haben am 28.3.ein Schreiben bekommen, dass unsere Miete auf 1120 Euro erhöht wird (von 970 Euro) und wir diese Summe ab dem 1.4 zahlen sollen."
    Das ist nicht zulässig, da 1. faktisch fristlos, und 2. ein Mieterhöhungsverlangen des Mieters schriftlicher Zustimmung bedarf.
    - Wie gesagt, auch ich empfehle hier einen auf Mietrecht spezialisierten RA. Sämtliche Unterlagen plus Fotos mitnehmen.

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