Wohnungskündigung / Endabnahme

  • Hallo liebe Community,

    Ich habe einmal volgendes Problem:

    Ich habe am 31.05.2019 für meine gekündigte Wohnung meine Endabnahme gehabt.

    Vorweg, ich habe die Wohnung damals in einem sehr schlechten zustand und unrenoviert übernommen.

    Deshals gab es für den ersten Monat eine Mietminderung seitens Vermieter (80€)

    In meinem Mietvertrag sind keine Sondervereinbarungen - da steht nur das ich die Wohnung Besenrein übergeben soll.

    Dennoch habe ich bei Auszug die Türen neu gestrichen , die Wände weiss gestrichen und die Räume besenrein hinerlassen.

    Der Wohnungsgesellschaft stören aber noch kleinigkeiten weshalb die Abnahme nicht anerkannt wird vom Hauswart.

    Die Endabnahme hat der Hauswart mit einem Ipad gemacht.

    Und ohne mein Wissen hat dieser eine Klausel rein gepackt bei der ich mir nicht sicher bin ob ich da einspruch einlegen kann ?!?

    Dort steht:

    Ich/Wir erkennen an, zur Mietzahlung solange verpflichtet zu sein , bis die Wohnung ordnungsgemäß an die "........." zurückgegeben wurde. Mir/Uns ist bekannt, dass nach Ablauf der Mietzeit

    an Stelle der Miete eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete tritt.

    Es wurde mit keinem TON so eine vereinbarung erwähnt , noch hatte ich die Chance in seinem Ipad irgendwie einsicht zu nehmen um dem zu wiedersprechen.

    Das schreiben kam erst am nächsten Tag per PDF.

    Bei den Mängeln die noch offen sind handelt es sich übrigens um "Staub" under dem Waschbecken auf dem Wasserzählern , Staubflusen hinter einem alten Rippenheizkörper wo ich mit dem Staubsauger nie hinter gekommen bin und leichte Kalkspuren an der Duschstange.

    Die Schlüssel wurden alle übergeben an dem Tag, falls das noch relevant ist.

    Ich falle da gerade irgendwie aus allen Wolken .....

    Vielleicht weiss jemand Rat?!?!?

  • Allgemein gilt, dass Klauseln nur eine Wirkung entfalten können, wenn diese auch angenommen worden sind. Etwa wenn ein Abnahmeprotokoll unterschrieben wird.

    Einseitig kann man solche Klauseln nicht wirksam einbringen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!