Muss ich die Betriebskostennachzahlung meines Vormieters übernehmen - Gewerbe Pachtvertrag

  • Hallo,

    ich habe zum 01.01.2019 einen Pachtvertrag übernommen (Restaurant). Nun kam die Betriebskostenabrechnung vom 01.01.-31.12.2018 zu mir. Ich soll 130Euro nachzahlen, obwohl ich erst seit dem 01.01.2019 die Pächterin bin. Ist das so richtig?

    Liebe Grüße

  • Das kommt auf den Übernahmevertrag an.

    Aber grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Forderung erst entstanden ist, als du bereits Mieter warst. Somit bist du auch als Vertragspartner verpflichtet.

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