Kündigungsfrist

  • Hallo,

    mir brennt gerade aktuell ein Thema und zwar die Kündigungsfrist - ich müsste auch heute noch kündigen, um den 3.Werktag im neuen Monat zu nutzen.

    Allerding würde mich interessieren, ob gemäß meines Vertrags 1 Monat , oder die gesetzlichen 3 Monate geregelt sind ... das ist für mich nicht so durchschaubar.

    Der Text lt.

    ... und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens 1 Jahr nach Mietbeginn von beiden Parteien, das heiß frühestens 31.01.2017

    mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist.

    Heißt das, wenn ich heute noch Kündige, so würde die Kündigung erst zum 31.Dez ?

    Gruss und Dank

    MarLin

  • Heißt das, wenn ich heute noch Kündige, so würde die Kündigung erst zum 31.Dez ?

    Heißt es.

    BGB § 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!