Kein Mietspiegel

  • Guten Tag,

    für unser kleines Dorf gibt es keinen Mietspiegel. Welche Werte dürfen als Referenz für etwaige Mieterhöhungen etc. herangezogen werden bzw. was dient in diesem Fall als Bemessungsgrundlage?

    Danke für die Unterstützung,
    Alex.

  • Hallo Alex, wenn in eurem Dorf kein Mietspiegel vorhanden ist, können zwei vergleichbare Wohnungen (also in Anzahl der Zimmer, annähernd gleiche Größe, selber Zustand und ähnliche Ausstattung) als Referenz herangezogen werden. Diese Wohnungen sollten auch wenn möglich im gleichen Ort sein.

  • Danke für die Antwort. Ist der Vermieter / die Hausverwaltung verpflichtet, vergleichbare Wohnungen (also Wohn- plus Garagenfläche) explizit anzuführen und aufzuschlüsseln (also Angabe der exakten Wohnfläche und Miethöhe bzw. m2 Preise)? In unserem Fall nennt die Hausverwaltung Durchschnittspreise für Garagenstellplätze in der Umgebung.

    Alex.

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